EuGH bestätigt Wolfsjagdverbot in Österreich
Archivmeldung vom 11.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas generelle Wolfsjagdverbot in Österreich bleibt weiter gültig. Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden könne nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem "günstigen Erhaltungszustand" befinde, was in Österreich nicht der Fall sei, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Hintergrund ist ein Streit zwischen mehreren Tierschutz- und
Umweltorganisationen und der Tiroler Landesregierung. Die Kläger hatten
vor dem Landesverwaltungsgericht Tirol einen Bescheid angefochten, mit
dem vorübergehend die Tötung eines Wolfs genehmigt worden war. Dieser
hatte zuvor etwa 20 Schafe auf Weideland getötet.
Das
Landesverwaltungsgericht hatte in dem Prozess das Wolfsjagdverbot in
Österreich angezweifelt und den EuGH hierzu befragt. Die Luxemburger
Richte stellten jetzt fest, dass die Prüfung nichts ergeben habe, was
die Gültigkeit des strengen Schutzes der Wölfe in Österreich
beeinträchtigen könnte.
Damit die österreichischen Behörden eine
Ausnahme vom Wolfsjagdverbot zur Verhütung ernster Schäden gewähren
können, müssten sie sicherstellen, dass mehrere Bedingungen erfüllt
seien, hieß es weiter. So müsse sich etwa die Wolfspopulation "in einem
günstigen Erhaltungszustand" sowohl auf lokaler Ebene als auch auf
nationaler Ebene befinden. Das müsse zudem auch auf
grenzüberschreitender Ebene gelten. Die Ausnahmeregelung dürfe die
Wahrung des "günstigen Erhaltungszustands" auf keiner der drei Ebenen
beeinträchtigen. Darüber hinaus müssten die "ernsten Schäden" zumindest
weitgehend dem betreffenden Tierexemplar zuzuschreiben sein. Zudem dürfe
es keine "anderweitige zufriedenstellende Lösung" geben, wie etwa
Almschutzmaßnahmen (Az. C-601/22).
Quelle: dts Nachrichtenagentur