Tierquälerei unter dem Biosiegel: Das Märchen vom glücklichen Huhn
Archivmeldung vom 07.12.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittGlückliche, gesunde Hühner auf sattgrünen Wiesen – so wirbt die Geflügelbranche für ihre Produkte. Insbesondere Freiland- und Bio-Eier genießen bei Verbrauchern einen guten Ruf. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. hat im Spätsommer 2012 einen Blick hinter die Kulissen sogenannter alternativer Haltungsformen gewagt. Stichprobenartig wurden deutschlandweit Betriebe führender Bio- und Freiland-Ei-Produzenten ausgewählt. Das Ergebnis: Verstöße gegen die Tierschutznutztierhaltungsverordnung und Missachtung von Brandschutzbestimmungen.
Bei einer Pressekonferenz in der Düsseldorfer LESIA Tierärztliche Klinik für Kleintiere hat die Tierrechtsorganisation heute drei gravierende Fälle ihrer aktuellen Videorecherche vorgestellt:
Fall 1: Tierquälerei im Namen des Naturland-Siegels / Bio-Geflügelhof-Tiemann GmbH in Twistringen
Heinrich Tiemann ist Inhaber der Bio-Geflügelhof-Tiemann GmbH und Unternehmensinhaber bzw. Geschäftsführer der Wiesengold Landei GmbH & Co. KG. Einer seiner Biohöfe steht in Twistringen / Landkreis Diepholz. Hier werden unter dem Naturland-Siegel Bio-Eier für Edeka produziert. Vermarktet werden die Eier über die Wiesengold Landei GmbH. Bundesweit vertreibt Wiesengold rund 150 Millionen Bio-Eier jährlich, damit ist das Unternehmen nach eigenen Angaben der größte Bio-Ei-Lieferant Deutschlands. Naturland-Bio-Eier werden außerdem von Kaiser’s Tengelmann und unter der Eigenmarke der tegut-Supermärkte vertrieben.
Die Situation: Bei ihrer Recherche stoßen die PETA-Ermittler auf unzählige tote, kranke und sterbende Tiere. Viele der Hennen leiden unter eitrigen Kloaken, oft sind die Hinterteile der Tiere wund und federlos. Verursacht durch eine unglückliche Anordnung der Sitzstangen, haben etliche Hühner mit Kot verschmutztes Gefieder. Der gesamte Betrieb ist von Vogelmilben befallen. Die Parasiten ernähren sich vom Blut der Hennen und fördern so die Krankheitsübertragung. In der Bio-Haltung ist Freiland-Auslauf vorgeschrieben. Dieser existiert zwar in der Twistringer Anlage, ist aber augenscheinlich für einen Großteil der Tiere nicht erreichbar. Gitter behindern den direkten Weg zu der Grünfläche – die Hühner im Südteil des Stalls müssen über bis zu fünf Kotförderbänder springen, um den Auslauf zu erreichen. Die Vermutung liegt nahe, dass viele der Tiere diesen Weg nicht finden.
Fall 2: Wiederholter Betrug um Auslaufflächen von Hühnern in Freilandhaltung / Hühnerfarm von Richard Hennenberg in Velbert
Richard Hennenberg ist Agrar-Großunternehmer. Bis März 2010 unterhielt er in Velbert die größte und modernste „Biohühnerfarm“ in Nordrhein-Westfalen. Doch Hennenberg hielt sich nicht an die Vorgaben. Statt vorgeschriebener 80.000 qm Auslauf, stellte der Landwirt seinen Tieren nur knapp 15.000 qm Grünfläche zur Verfügung. Der Betrug fiel auf und Hennenberg wurde 2010 das Bio-Siegel entzogen. Seit August 2012 betreibt er in Velbert eine kombinierte Boden- und Freilandfarm. Für die knapp 9.400 „Freilandhühner“ sind laut Tierschutznutztierhaltungsverordnung etwa 3,7 Hektar Auslauf nötig. Tatsächlich grenzen an den Stall nur ca. 2,5 Hektar Grünfläche. Wieder versagen die Kontrollen.
Die Situation: Der Gesundheitszustand der Tiere in der Velberter Anlage ist bedenklich. In einer Ecke finden die PETA-Ermittler säckeweise leblose Hühner. Weitere Tote Tiere befinden sich im Stall zwischen den lebenden Hennen.
Fall 3: Verstoß gegen die Brandschutzbestimmungen / Biofarm der Wendlander Frischei GmbH in Prinzhöfte
Die Wendlander Frischei GmbH betreibt mehrere Biofarmen, so auch in Prinzhöfte. Im Februar 2012 kommt es in der Anlage zu einem Brand. 4.000 Hühner sterben qualvoll, 15.000 Tiere werden auf Anordnung des Veterinäramtes notgeschlachtet. Ein technischer Defekt soll die Ursache gewesen sein.
Die Situation: Knapp 200 Meter von der Brandruine entfernt, steht ein weiterer Stall des Unternehmens. Die mögliche Ursache für eine potentielle Brandgefahr findet sich hier schnell: Praktisch alle Bodenflächen im Stall und im Kaltscharrraum sind mit Weidezaunleitungen ausgestattet. Die anliegende Spannung von 15.000 Volt sorgt an mehreren Stellen für sichtbare Funkenübersprünge in die brennbare Einstreu. Laut Paragraph 13 der Tierschutznutztierhaltungsverordnung sind offen zugängliche Elektroleitungen in Stallanlagen verboten. Es stellt sich die Frage, warum dieser Missstand bei den Bio-Kontrollen nicht auffällt.
Dazu Dr. Edmund Haferbeck von der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V.: „Die aktuelle PETA-Recherche zeigt: Bio- und Freilandsiegel garantieren keine gesunden und glücklichen Hühner. Auch die sogenannten alternativen Haltungsformen produzieren ausschließlich für den Profit. Industrielle Produzenten vernachlässigen ihre Tiere, halten Mindeststandards nicht ein und täuschen Behörden bzw. Gesetzgeber – die Kontrollen versagen in grob fahrlässiger Weise. Dabei bleiben die Hühner auf der Strecke – sie zahlen für das „Tierschutz-Ei“ mit ihrem Leben. Konsumenten, die an der Situation etwas ändern möchten, sollten Eier künftig von ihrem Speiseplan streichen.“
Quelle: PETA Deutschland e.V.