Gericht: Käfigverbot für Legehennen rechtsmäßig
Archivmeldung vom 25.03.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Verwaltungsgericht Oldenburg hat am 22. Mai die Klagen eines Legehennenhalters, der mehr als 90.000 Tiere in Legebatterien hält, abgewiesen (Az: 11A3583/05 und 11A3585/05). Der Käfigbetreiber klagte gegen eine Verordnung der ehemaligen Landwirtschaftsministerin Künast aus dem Jahre 2002.
Diese sieht vor,
dass ab dem 01. Januar 2007 die herkömmliche Batteriehaltung von
Legehennen abgeschafft wird. Stattdessen sind die Hühner künftig in
Volieren mit einer Höhe von mindestens 2 Metern oder in Boden- bzw.
Freilandhaltung unterzubringen. Dazu Dr. Marlene Wartenberg,
Geschäftsführerin von VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz: "Wir
begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichtes ausdrücklich. Hier wird
der Forderung eines Legehennenhalters nach Besitzstandswahrung eine
klare Absage erteilt."
Obwohl 80 Prozent der Bevölkerung Legebatterien ablehnen,
verschließen viele deutsche Geflügelunternehmen davor noch immer die
Augen. Es gibt zurzeit sogar politische Bestrebungen, die
Legehennenverordnung zu ändern und die Käfighaltung unter
irreführenden Namen wie "Kleinvoliere" oder "Kleinguppenhaltung"
zuzulassen. "Doch dahinter verstecken sich gleichwohl niedrige
Käfige, die zu qualvoller Haltung führen und die weitgehend dem
unzureichenden EU-Niveau entsprechen", so Wartenberg.
Am 7. April 2006 soll im deutschen Bundesrat mit schwarz-roter
Mehrheit die Rücknahme des Käfigverbotes beschlossen werden. Länder
wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und auch das SPD regierte
Mecklenburg-Vorpommern treiben die Aufhebung des Käfigverbotes mit
Hochdruck voran.
Quelle: Pressemitteilung VIER PFOTEN