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Gericht: Käfigverbot für Legehennen rechtsmäßig

Archivmeldung vom 25.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am 22. Mai die Klagen eines Legehennenhalters, der mehr als 90.000 Tiere in Legebatterien hält, abgewiesen (Az: 11A3583/05 und 11A3585/05). Der Käfigbetreiber klagte gegen eine Verordnung der ehemaligen Landwirtschaftsministerin Künast aus dem Jahre 2002.

Diese sieht vor, dass ab dem 01. Januar 2007 die herkömmliche Batteriehaltung von Legehennen abgeschafft wird. Stattdessen sind die Hühner künftig in Volieren mit einer Höhe von mindestens 2 Metern oder in Boden- bzw. Freilandhaltung unterzubringen. Dazu Dr. Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin von VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz: "Wir begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichtes ausdrücklich. Hier wird der Forderung eines Legehennenhalters nach Besitzstandswahrung eine klare Absage erteilt."

Obwohl 80 Prozent der Bevölkerung Legebatterien ablehnen, verschließen viele deutsche Geflügelunternehmen davor noch immer die Augen. Es gibt zurzeit sogar politische Bestrebungen, die Legehennenverordnung zu ändern und die Käfighaltung unter irreführenden Namen wie "Kleinvoliere" oder "Kleinguppenhaltung" zuzulassen. "Doch dahinter verstecken sich gleichwohl niedrige Käfige, die zu qualvoller Haltung führen und die weitgehend dem unzureichenden EU-Niveau entsprechen", so Wartenberg.

Am 7. April 2006 soll im deutschen Bundesrat mit schwarz-roter Mehrheit die Rücknahme des Käfigverbotes beschlossen werden. Länder wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und auch das SPD regierte Mecklenburg-Vorpommern treiben die Aufhebung des Käfigverbotes mit Hochdruck voran.

Quelle: Pressemitteilung VIER PFOTEN

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