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NABU legt Rechtsgutachten zum Schutzstatus des Wolfes in Deutschland vor

Archivmeldung vom 08.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wolf im Schnee Foto: NABU/H. Pollin
Wolf im Schnee Foto: NABU/H. Pollin

Der NABU hat erstmals ein umfassendes Rechtsgutachten zum Schutzstatus des Wolfes in Deutschland vorgelegt. "Der Wolf ist mit circa 50 Tieren noch eines der seltensten Säugetiere Deutschlands. Seine Tötung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Artenschutz dar und ist streng zu ahnden", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Das Gutachten sei vor allem auch mit Blick auf die Debatte um das rechtliche Strafmaß und Vorgehen bei illegalen Wolfsabschüssen erstellt worden.

Im dem am Dienstag in Berlin präsentierten 102 Seiten umfassenden Rechtsgutachten der Kanzlei Caspers & Mock, Koblenz, wurde untersucht, in welchem Maße die vorhandenen nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben den Schutz der Wölfe in Deutschland aktuell gewährleisten. Dabei wurden neben den strafrechtlichen, auch die Konsequenzen im Jagd- und Waffenrecht beleuchtet. Die naturschutzrechtliche Vorschrift des Bundesnaturschutzgesetzes (§66 BNatSchG) sieht bei "Zugriffen" Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Eine Strafbarkeit ist auch schon bei Vorbereitungshandlungen wie dem Nachstellen, Fallen aufstellen oder dem bewaffneten Durchstreifen des Reviers mit der Absicht einen Wolf zu erlegen gegeben. Auch könne die "Sammelleidenschaft" bestraft werden, wenn das Tier als "Trophäe" dienen soll. Sowohl der Schutz des Wolfes als auch die Koexistenz mit dem Menschen sei durch das bestehende Recht gewährleistet, so das Ergebnis. Auch das Jagdrecht biete keine bessere Unterstützung für Wolf und Mensch.

Die Erklärung der heimischen Wölfe zu jagdbarem Wild wäre nach Auffassung der Rechtsexperten derzeit ein nicht gerechtfertigter Eingriff in ihren Schutzstatus nach nationalem und internationalem Recht. "Die bislang erfreulichen Nachrichten über den Wolfsnachwuchs in der Lausitz können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hier lediglich um fünf sich fortpflanzende Paare handelt.  Damit ist der Wolf in Deutschland immer noch akut vom Aussterben bedroht", betonte NABU-Artenschutzexperte Magnus Herrmann.

Zuletzt sei vor allem in Sachsen über die rechtliche Zukunft und Stellung des Wolfes spekuliert worden.  Der NABU hatte bereits mehrfach an alle Beteiligten appelliert, die Bemühungen zum Schutz des Wolfes auf eine konstruktive Mitarbeit in den Gremien des sächsischen Wolfsmanagements zu konzentrieren und den gegenwärtigen rechtlichen Status des Wolfes unverändert zu lassen.

"Ich möchte daran erinnern, dass auch die Jagdverbände als anerkannte Naturschutzverbände den Auftrag haben, alle Maßnahmen zum Artenschutz des Wolfes aktiv zu unterstützen. Eine jagdrechtliche Regelung ist daher gar nicht notwendig, um sich beim Schutz der streng geschützten Tierart Wolf einzubringen", so NABU-Präsident Tschimpke.

Quelle: NABU

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