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Ministerium stellt neues Säugetiergutachten vor

Archivmeldung vom 07.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Delfine im Nürnberger Tiergarten gequält? Bild: WDSF (pressrelations)
Delfine im Nürnberger Tiergarten gequält? Bild: WDSF (pressrelations)

Das Bundesagrarministerium (BMEL) hat heute in einer Pressekonferenz das überarbeitete Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren (Säugetiergutachten) vorgestellt. Tierschützer wollen gegen das Gutachten juristisch vorgehen.

Die Änderung war bereits vor vier Jahren vom Bundestag unter Hinzuziehung von Tierschutz- und Zoo-Verbänden und unabhängigen Gutachtern unter der Leitung des BMEL beschlossen worden, nachdem das Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) die SPD-Politikerin Mechthild Rawert im Jahr 2008 insbesondere zur Delfinhaltung um eine entsprechende Beschlussempfehlungsvorlage im Bundestag gebeten hatte. Anträge von Bündnis90/Die Grünen die Delfinhaltung zu beenden, waren mehrfach an den Mehrheitsverhältnissen der Regierungsparteien im Bundestag gescheitert.

Rawert war in ihrer Stellungnahme zum Änderungsbeschluss des Säugetiergutachtens ursprünglich davon ausgegangen, dass insbesondere die Haltungsbedingungen für Delfine "massiv zu verbessern sind oder es sogar zu einem generellen Auslaufen der Gefangenschaftshaltung von Delfinen kommen muss". Ebenso sollte das Thema Delfintherapie in den Neuentwurf des Säugetiergutachtens einfließen.

Angepasst wurden nun im neuen Gutachten u.a. die Haltungsbedingungen der Kleinsäuger, Affen, Elefanten und der Meeressäuger mit Delfinen und Eisbären.

Während der Überarbeitungsphase sorgten die Änderungsanträge der Tierschutz-Verbände bereits für Zündstoff. 14 beteiligte deutsche Tier - und Naturschutzverbände hatten Vorbehalte beim Neuentwurf, weil nicht überall Mindeststandards nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen bei der Tierhaltung berücksichtig worden wären. Das WDSF distanzierte sich zur Delfinhaltung ausdrücklich von dem Gutachten.

Das Wal- und Delfinschutz-Forum kritisiert insbesondere, dass sich bei der Delfinhaltung nichts Wesentliches geändert hätte. WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller: "Die Haltungsbedingungen der 18 Delfine, die noch in den Zoos von Duisburg und Nürnberg gehalten werden, wurden lediglich an die vorhandenen Gegebenheiten angepasst. Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Empfehlung des Europarats demnach sich nicht der Bedarf der Tiere an die vorhandenen Haltungsbedingungen anzupassen hat, sondern die Haltungsbedingungen müssen sich am verhaltensgerechten Bedarf der Tiere orientieren."

Die fortlaufende Verabreichung von Psychopharmaka und Antibiotika stelle einen Eingriff in das Sozialverhalten der Zoo-Tiere und damit einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, so das WDSF. Da die Tierschutztransportverordnung den Einsatz von Beruhigungsmitteln lediglich beim Tiertransport erlaubt, sei im Umkehrschluss die fortlaufende Verabreichung von Valium und ähnlichen Medikamenten unzulässig. Im neuen Säugetiergutachten stehe davon kein Wort, sagt Ortmüller.

Das WDSF hat aufgrund einer Akteneinsicht im Nürnberger Tiergarten eine fachbiologische Analyse mit Aufzählung der Verabreichung von Psychopharmaka auf seiner Homepage veröffentlicht. Dabei ergeben sich Spitzenwerte von 4100 mg Diazepam (Valium) innerhalb von neun Monaten für einen einzelnen Delfine. Selbst bei Schwangerschaften sei das potentielle Suchtmittel eingesetzt worden, schreibt die Biologin des WDSF.

Weiterhin wird vom WDSF bemängelt, dass die wissenschaftlich und medizinisch nicht anerkannte Delfintherapie gar nicht im Gutachten reglementiert wurde. Der Tiergarten Nürnberg hatte angekündigt, die Therapie mit Delfinen zukünftig entgeltlich anzubieten.

Bei der Gehegemindestanforderung waren bisher für zehn Delfine, die jetzt in Nürnberg gehalten werden, 775 m2 vorgesehen. Im neuen Säugetiergutachten beträgt die Mindestanforderung 975 m2 für zehn Delfine. WDSF-Chef Ortmüller: "Selbst wenn die tatsächliche Fläche in Delfinarien etwas größer ist als die Mindestanforderungen es nun reglementieren, grenzt diese kleine Betonkäfighaltung an Tierquälerei. Sogar residente Delfine in freier Wildbahn in der Sarasota Bay in Florida, aus der angeblich die Wildfänge im Duisburger Zoo stammen, verfügen über 125 Quadratkilometer Freiraum. Das neue Säugetiergutachten ist eine Farce mit der sich die Zoo-Lobby zum Leidwesen der Tiere durchgesetzt hat. Wir werden juristisch gegen die Richtlinie vorgehen, da neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, die wir dem BMEL vorgelegt hatten, keinen Zugang gefunden haben."

Quelle: Journal Society GmbH (ots)

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