Putenmastskandal: Eidesstattliche Versicherungen der Betriebe nicht gerichtsfest
Archivmeldung vom 16.08.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Putenmastskandal um Ministerin Astrid Grotelüschen haben die Landwirtschaftsministerien von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern lange die Authentizität der Videoaufnahmen wiederholt bezweifelt. Die Ministerien stützten sich dabei auf „Eidesstattliche Versicherungen“ von den Inhabern der beiden Betriebe der Putenerzeugergemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern, in denen die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. gefilmt hatte.
Beide Inhaber bestreiten in ihren Versicherungen, dass die Aufnahmen in ihren Betrieben entstanden sind. Doch laut PETA handelt es sich dabei nicht um echte „Eidesstattliche Versicherungen“, da die Schriftsätze nicht gerichtsfest abgefasst sind. Die Texte wurden den Mästern am 6. August von der „Mastkükenbrüterei Ahlhorn“ übermittelt – sie sollten sie nur noch unterschreiben. Jeder Punkt dieser so genannten „Eidesstattlichen Versicherungen“ enthalte falsche Tatsachenbehauptungen, ist PETA empört. Ministerin Grotelüschen, die bis vor kurzem als Geschäftsführerin/Gesellschafterin der „Mastkükenbrüterei Ahlhorn“ tätig war, und alle anderen Beteiligten werden sich dafür zu verantworten haben. Dass die beiden Landwirtschaftsministerien die „Eidesstattlichen Versicherungen“ ohne Überprüfung weiter verbreitet haben, hat deren Glaubwürdigkeit vollends zerstört, so PETA.
„Das sind Lug- und Trug- Ministerien, die mit Till Backhaus und Astrid Grotelüschen jeweils von massiven Befürwortern der Massentierhaltung angeführt werden,“ so Agrarwissenschaftler Dr. Edmund Haferbeck von PETA. „Spätestens nachdem der NDR in „Menschen und Schlagzeilen“ in einem 6-minütigen Beitrag unser nicht geschnittenes Videomaterial ausgestrahlt hat, hätten die Ministerin aufhören müssen zu verbreiten, die PETA-Aufnahmen seien nicht von den angegebenen Betrieben! Sie hätten sich offiziell korrigieren müssen, was bislang nicht geschehen ist.“ Durch ihre anhaltenden Lügen zum Nachteil der gemeinnützigen Tierrechtsorganisation hätten sich die Ministerin auf die Seite der Tierquäler gestellt, so Dr. Haferbeck. Dies werde weitreichende Konsequenzen haben: „Auch in einem aktuellen Parallelfall, in dem PETA eine Undercover-Recherche in einer Putenmastanlage in Niedersachsen veröffentlicht hatte, wurde von den Tätern zunächst jede Verantwortung abgestritten – doch das Gericht hat die Tierquäler dennoch verurteilt!“ Die Staatsanwaltschaft Stralsund hat inzwischen ein offizielles Straf-Ermittlungsverfahren gegen einen der Betriebe, die Knops oHG eingeleitet, welches unter dem Aktenzeichen 552 Js 16794/10 geführt wird. Die Tierrechtsorganisation kündigt weitere Enthüllungen aus dem Massentierhaltungsland Niedersachsen an.
Quelle: PETA Deutschland e. V.