Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Natur/Umwelt EU-Geld für Landwirte nur noch für nachweislich erbrachte Umweltleistungen

EU-Geld für Landwirte nur noch für nachweislich erbrachte Umweltleistungen

Archivmeldung vom 15.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Tunnelspritzgerät in einem Weingarten bei der Ausbringung eines Pflanzenschutzmittels.
Tunnelspritzgerät in einem Weingarten bei der Ausbringung eines Pflanzenschutzmittels.

Foto: Karl Bauer
Lizenz: CC-BY-3.0-at
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Europäische Union läuft Gefahr, in den kommenden Jahren gut 250 Milliarden Euro an Agrarsubventionen zu vergeuden, ohne dafür Gegenleistungen durch höheren Umwelt-, Klima- oder Tierschutz zu erhalten. Dies ist die eindringliche Warnung einer gemeinsamen Studie der Bertelsmann Stiftung und des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim.

Ausgangspunkt der Analyse sind die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2021 bis 2027. Diesen Vorschlägen zufolge sollen in diesen sieben Jahren 265 Milliarden Euro als Direktzahlungen an Europas Landwirte fließen. Damit sind bereits über ein Drittel der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der EU in der Landwirtschaft gebunden und stehen nicht für andere Aufgaben zur Verfügung.

Die Autoren/-innen Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“, und Stefani Weiss, Senior Expertin der Bertelsmann Stiftung, belegen, dass sich die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe nicht sozialpolitisch rechtfertigen lassen. Eine Bedürftigkeitsprüfung findet nicht statt und die Höhe der Beträge richtet sich nach der Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche eines Betriebes. Damit ist dieses Instrument schon im Ansatz ungeeignet, um besonders bedürftige Bauern gezielt zu unterstützen.

Bedeutsamer zur Rechtfertigung der Einkommensbeihilfen für EU-Landwirte ist auch ein anderer Ansatz: Die Zahlungen aus dem EU-Haushalt sollen Bauern für Leistungen kompensieren, welche sie zum Schutz von Umwelt, Klima und für das Tierwohl erbringen. Die GAP-Zahlungen sind nach dieser Lesart der Preis für von den Bauern erbrachte öffentliche Güter. Allerdings argumentiert die Studie, dass die EU-Agrarpolitik in ihrer jetzigen Ausrichtung nicht in nennenswerter Weise Anreize für eine umweltgerechte Landwirtschaft oder einen verbesserten Tierschutz setzt.

„Die derzeitigen ökologischen Auflagen der Direktzahlungen haben eine Alibi-Funktion, sie sollen die hohen Subventionen legitimieren, sie verändern aber nicht die landwirtschaftliche Produktionsweise“, so die Einschätzung von Stefani Weiss.

Vor dem Hintergrund dieses ernüchternden Befundes liefert die Bertelsmann Stiftung-ZEW-Studie zwei zentrale Vorschläge, um die Direktzahlungen in eine echte Gegenleistung für europäische öffentliche Güter zu überführen. Erstens solle das von der EU-Kommission in ihrem Reformpaket skizzierte Instrument der „Öko-Regelungen“ in den anstehenden Verhandlungen aufgewertet und konkretisiert werden. Die nach Auffassung der Autoren/-innen richtige Grundidee dieses Instruments ist, dass Landwirte Geld dafür erhalten, dass sie über gesetzliche Mindeststandards im Umwelt- oder Tierschutz hinausgehen. „Die Direktzahlungen an Landwirte sollten endlich einer klaren Preis-Leistungs-Logik folgen. Bauern dürfen das Geld nur erhalten, wenn sie nachweisbar Öko- oder Tierschutzleistungen oberhalb der gesetzlichen Mindeststandards erbringen“, empfiehlt Friedrich Heinemann.

Zweitens sollte es nach Auffassung beider Autoren/-innen für alle Mitgliedstaaten verbindliche Vorgaben zum Anteil der Öko-Regelungen an den Direktzahlungen geben. Die Studie erteilt der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Freiwilligkeit der Mitgliedstaaten daher eine strikte Absage. Freiwilligkeit bei der Umweltbindung führt bei den Standards zum „Wettlauf nach unten“. Konkret schlagen Heinemann und Weiss einen für die Öko-Regelungen verbindlichen Anteil von 50 Prozent an den Direktzahlungen eines jeden Mitgliedstaats vor.

Skeptisch zeigen sich die Autoren/-innen gegenüber dem Kommissionsversprechen, dass die neue GAP einfacher und mit weniger Bürokratie auskommen werde. Da die Direktzahlungen in Zukunft der Preis für eine Gegenleistung der Bauern sein müssen, sind die Zahlungsempfänger dazu verpflichtet, die Leistungserbringung auch hieb- und stichfest zu belegen. Dies ist ohne ein Mindestmaß an Dokumentation nicht möglich. „Jeder Lieferant muss dem Staat seine Leistungserbringung sorgfältig dokumentieren, bevor seine Rechnung bezahlt wird. Das sollte auch für die Bauern nicht anders sein“, begründet Stefani Weiss die Forderung nach detaillierten Berichtspflichten. „Der Wunsch nach Vereinfachung der Zahlungen ist letztlich der Wunsch nach Geld ohne Gegenleistung. Genau das darf es in der GAP in Zukunft aber nicht mehr geben“, so das Fazit von Friedrich Heinemann.

Quelle: Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) (idw)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte nageln in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige