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Fracking: Gesetzesentwürfe bieten keinen ausreichenden Schutz

Archivmeldung vom 22.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Fracking:  Schematische Darstellung einer Bohrung mit potentiellen Risiken für die Umwelt
Fracking: Schematische Darstellung einer Bohrung mit potentiellen Risiken für die Umwelt

Foto: Mikenorton
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung über die vorläufigen Gesetzesentwürfe zur Regelung von Fracking hat das Umweltinstitut heute seine Stellungnahme eingereicht. Der Verein kritisiert, dass durch die geplanten Regelungen Schiefergasfracking in Deutschland erlaubt werden soll - entgegen der Ankündigungen der Großen Koalition. Noch bis zum 23. Januar 2015 haben Länder und Verbände die Möglichkeit, ihre Position zu den Referentenentwürfen aus Wirtschafts- und Umweltministerium darzulegen.

Das Umweltinstitut kritisiert scharf, dass Fracking in Deutschland grundsätzlich erlaubt werden soll, obwohl zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Technik gravierende Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit hat. Entgegen der Verlautbarungen aus beiden beteiligten Ministerien wird nicht einmal das aus den USA bekannte Kohleflöz- und Schiefergasfracking verboten.

"Unterhalb von 3000 Metern Tiefe, wo ein Großteil der Reserven liegt, wird das gefährliche Schiefergasfracking ausdrücklich erlaubt", erklärt Franziska Buch, Referentin für Energie und Klima am Umweltinstitut. "Gleichzeitig gibt die Regierung zu, dass die Abgrenzung bei 3000 Metern willkürlich gezogen wurde, da keine wissenschaftlichen Studien existieren, die Bohrungen unterhalb dieser Grenze für unbedenklich erklären."

Das Umweltinstitut kritisiert weiter, dass Fracking zur Ausbeutung von Tight Gas aus Sandgestein in allen Tiefen erlaubt wird. Von der generellen Erlaubnis sollen nur wenige Gebiete ausgenommen werden, etwa Wasserschutz- und Heilquellengebiete sowie Naturschutzgebiete und Nationalparks. Fracking in Sandgestein soll jedoch sogar innerhalb von Natura 2000-Schutzgebieten genehmigt werden. Nach den Entwürfen ist Fracking auf über 80 Prozent des Bundesgebiets möglich. Auch die Verpressung von giftigem Lagerstättenwasser in den Untergrund, die zu Erdbeben und Grundwasserverseuchung führen kann, wird nicht verhindert.

"Um Umweltauswirkungen wie das Austreten von giftigem Lagerstättenwasser, klimaschädliche Methanemissionen und enormen Wasser- und Flächenverbrauch zu verhindern, brauchen wir ein generelles bundesweites Frackingverbot, das im Bundesberggesetz verankert werden muss", fordert Franziska Buch. Ein Gutachten im Auftrag der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kam bereits 2011 zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber ein solches Verbot erlassen kann. "Energie- und klimapolitisch wäre die Erlaubnis von Fracking ein großer Fehler", so Buch weiter. "Anstatt die Energiewende und damit eine saubere, sichere und kostengünstige Energieversorgung voranzutreiben, würde so auf Jahrzehnte hinaus das fossile Energiesystem zementiert."

Die Stellungnahme des Umweltinstituts können Sie hier einsehen.

Quelle: Umweltinstitut München e.V. (ots)

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