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Ungewisse Zukunft des deutsch-dänischen Staatsvertrages zur Fehmarnbeltquerung Aktionsbündnis legt Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein

Archivmeldung vom 27.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch HB

Am 28. Mai 2009 soll der Deutsche Bundestag über den deutsch-dänischen Staatsvertrag abstimmen, mit dem maßgebliche Weichenstellungen für den Bau einer Brücke oder eines Tunnels über den Fehmarnbelt erfolgen sollen. Doch die Zukunft des Vertrags ist ungewiss.

Die geplante Verlagerung der Verantwortung, Kosten und Risiken für das 5-Milliarden-Projekt von Deutschland auf Dänemark könnte am Europarecht scheitern. Das Aktionsbündnis hat am vergangenen Wochenende bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen den Vertrag eingereicht. Nach Auffassung des Aktionsbündnisses verstößt der Staatsvertrag gegen das EU-Gemeinschaftsrecht durch den Vertrag beauftragt Deutschland eine dänische Projektgesellschaft mit Finanzierung, Errichtung und Betrieb einer festen Querung über den Fehmarnbelt. Dieser Auftrag hätte nach den EU-Vergaberegeln europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Die Kommission wurde mit der Beschwerde gebeten, den Sachverhalt zu prüfen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Dänemark einzuleiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung des Vertrags in seiner gegenwärtigen Fassung zu verhindern. Wenn die Kommission zu demselben Ergebnis kommt wie das Aktionsbündnis, wird sie eine weitreichende Umgestaltung des Staatsvertrags verlangen müssen. Dies hätte erhebliche Konsequenzen für das Vertragswerk und die Verteilung von Risiken, Rechten und Pflichten der Parteien.

Die von der Bundesregierung mit dem Staatsvertrag verfolgten Ziele - der Bau einer festen Querung über den Fehmarnbelt ohne Kosten und Risiken für Deutschland - sind damit stark gefährdet. Diese Sorge des Aktionsbündnisses schließt damit nahtlos an die ernsten Bedenken an, die der Bundesrechnungshof schon in seiner Stellungnahme von Anfang Mai gegen das Vertragswerk angemeldet hat. Auch der Bundesrechnungshof rügte, dass der Vertrag erhebliche Unsicherheiten für künftige Bundeshaushalte berge.

Der Bundesrechnungshof hat eine Vertagung des Ratifizierungsverfahrens empfohlen, bis die Vielzahl der bislang noch offenen und entscheidungsrelevanten Fragen eingehen. Das Aktionsbündnis schließt sich dem auch wegen der europarechtlichen Fragen an und hat den Verkehrsausschuss aufgefordert, die Abstimmung im Deutschen Bundestag bis zur endgültigen Klärung des erhobenen Vorwurfs eines europarechtswidrigen Staatsvertrages zu verschieben.

Quelle: Aktionsbündnis gegen eine feste Fehrmanbeltquerung

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