Bundesumweltministerin Schulze: Können Wolf nicht einfach abschießen
Archivmeldung vom 13.02.2021
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Freigeschaltet durch André OttBundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat sich gegen eine gezielte Dezimierung der Wölfe in Deutschland ausgesprochen. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) sagte sie: "Der Wolf ist immer noch gefährdet. Ungeachtet aller Probleme, können wir nicht hingehen und Wölfe einfach so abschießen."
Schulze verwies darauf, dass es bereits jetzt per Ausnahmegenehmigung zulässig sei, einzelne Problemwölfe zu töten, die mehrfach Abwehrmaßnahmen wie Zäune überwunden und Schafe und andere Nutztiere getötet haben. "Aber darüber hinaus muss der Fokus weiter auf Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Zäunen liegen", so die SPD-Politikerin.
Eine gänzlich andere Auffassung vertritt Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies, ebenfalls SPD. Er sagte der "NOZ": "Das gesamte Land einzuzäunen entspricht nicht meiner Vorstellung von Natur- und Artenschutz." Der Wolf sei zwar schützenswert und seine Rückkehr nach Deutschland begrüßenswert. "Aber wir können nicht jedes Weidetier meterhoch einzäunen." Lies sprach in dem Kontext von einer "Akzeptanzgrenze" für die Raubtiere: "500 Tiere in Niedersachsen sind für mich eine Grenze, bei der ich befürchte, dass es mit der Akzeptanz immer schwieriger wird." Ab dieser Grenze müsse es rechtlich leichter möglich sein, Wölfe zu töten. Er appelliere an die Bundesregierung, denn "eine Verweigerungshaltung ist hier schädlich".
Lies zweifelte zudem an, dass der Wolfsbestand in Deutschland noch bedroht ist. Er habe ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben, um die Frage zu klären, wann der derzeit gültige strenge Schutzstatus nicht mehr erforderlich ist. Lies sagte: "Ich persönlich glaube, dass wir diese Anzahl bereits erreicht haben." Bundesumweltministerin Schulze betonte indes: "Wir müssen lernen, mit dem Wolf zu leben. Und das heißt, Herden besser zu schützen."
In der Nacht zu Donnerstag war zuvor in Niedersachsen eine Wölfin erschossen worden, deren Rudel etwa 500 Schafe gerissen haben soll. Die Tötung erfolgte per Ausnahmegenehmigung. Diese galt eigentlich für einen Wolf. Das Erschießen der Fähe sei trotzdem rechtens, teilte das Umweltministerium in Hannover mit.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)