AGfaN e.V. klagt an: Seehofer unterstützt Verbrauchertäuschung
Archivmeldung vom 20.02.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMinister Seehofer unterstützt trotz seiner gebetsmühlenartig wiederholten Beteuerungen, den Tierschutz zu fördern, mit der Zulassung der Werbeaussage „Kleingruppenhaltung“ den neuen Versuch der Hühnerbarone, die Verbraucher darüber hinwegzutäuschen, dass die Legehennen weiterhin in Drahtgitterkäfige eingesperrt werden.
Auch der parlamentarische Staatssekretär Dr. Gerd Müller setzt sich leichtfertig über die Erkenntnisse namhafter Ethologen hinweg, die jegliche Käfighaltung und damit auch die vergrößerten „ausgestalteten“ Legekäfige als nicht artgerecht ablehnen.
Mit Datum vom 19.02.08 gab das Ernährungsministerium in Beantwortung
einer Anfrage des Tierschutzfachverbands „Arbeitsgemeinschaft für
artgerechte Nutztierhaltung“ e.V. (AGfaN) u. a. bekannt, dass es den
Zusatz „Kleingruppenhaltung“ auf Eiern und auf den Kartons zulässt.
Damit verstößt das Ministerium gegen Artikel 12 der EU-Vermarktungsnorm
für Eier (557/2007) vom 23.05.2007, die zur Pflichtangabe „Eier aus
Käfighaltung“ gemäß Anhang I A nur noch die zusätzliche Bezeichnung
„ausgestalteter Käfig“ nach Anhang I B zulässt.
„Wenn Staatssekretär Dr. Müller behauptet, die `Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung´ biete `wichtige Fortschritte für den Tierschutz in Deutschland´ und er damit die Zulassung von Großgruppenkäfigen mit bis zu 60 Legehennen rechtfertigen will, macht er sich zum Oberlobbyisten der `Hühnerbarone´, für die Legehennen keine Lebewesen, sondern Legewesen, also reine Produktionsmittel sind“, meint der Vorsitzende der AGfaN, Eckard Wendt. Tatsächlich verwende die sogenannte „Kleingruppenhaltung“ nichts anderes als ausgestaltete, maximal nur ca. 60 cm niedrige Käfige, Wesentlichste Bauteile sind Gitter aus dünnen, verschweißten Stahldrähten, die die Käfige nach oben, unten, vorne und hinten sowie rechts und links begrenzen. Das ursprünglich vorgesehene „Sandbad“ mutierte längst zu einer kleinen Fläche aus Kunstrasen. Dieser wird - wenn überhaupt! - nur mit kleinsten Mengen Futtermehl bestreut. Bezweckt wird hiermit, dass die Tiere beim Aufpicken durch das arteigene gleichzeitige Scharren den eventuell auf der Matte liegenden Kot beiseite schleudern, so dass er durch den Gitterboden fallen kann. Die Bewegung innerhalb des Käfigs wird durch die auf halber Käfighöhe angebrachten Stangen, die nicht einmal das bedarfsgerechte erhöhte Sitzen ermöglichen, stark behindert. Allein das gleichfalls mit Kunstrasen ausgelegte und durch Plastikvorhänge abgeschattete Legenest stellt einen nennenswerten Vorteil gegenüber den alten Käfigen dar. Diese von der Käfig-Lobby über Jahre in betrügerischer Absicht sogar als „Kleinvolieren“ propagierten, als geniale Innovation angepriesenen Käfiganlagen können nur bei Dämmerlicht betrieben werden, weil sonst Kannibalismus unter den Tieren auftreten würde. „Artgerecht ist allein die Freilandhaltung von kleinen Herden mit Wechselausläufen.“
Quelle: Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V.