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Radioaktive Abfälle in Würgassen: Planungen laufen trotz Bedenken weiter

Archivmeldung vom 08.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
"Problemfässer" für Atommüll oder auch: Massive und langanhaltende Umwelt- und Menschenvergiftung (Symbolbild)
"Problemfässer" für Atommüll oder auch: Massive und langanhaltende Umwelt- und Menschenvergiftung (Symbolbild)

Bild: Screenshot biss-leese.de (Bürgeriniative StrahlenSchutz) / Eigenes Werk

Trotz erheblicher Bedenken der Behörden gehen die Planungen für ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würgassen im Dreiländereck von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen weiter. Dort sollen schwach- und mittelradioaktive Abfälle gesammelt werden. Dies meldet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es diesbezüglich auf deren deutschen Webseite: "Man sehe keinen Grund, von dem komplexen Vorhaben abzuweichen, für das der Zeitplan sehr eng sei, sagte ein Sprecher der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Bezirksregierung Detmold hatte im November mitgeteilt, dass das von der BGZ angestrebte „Logistikzentrum“ nicht auf dem Gelände des stillgelegten Kraftwerks errichtet werden könne.

Schwach- und mittelradioaktive Abfälle sollten nach Plänen der BGZ dort gesammelt und so zusammengestellt werden, dass man sie danach schnellstmöglich ins Endlager Konrad nach Salzgitter bringen kann. Dort entsteht derzeit ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Im dortigen Regionalplan ist das Areal aber nach Angaben der Detmolder Behörde „als Fläche für Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ ausgewiesen. Eine Nutzung als Lager- und Umschlagplatz für jegliche Abfälle sei nicht zulässig.

Im November hieß es, dass der BGZ es frei stehe, diese Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Ein Behördensprecher betonte nun, diese Rechtsauffassung bestehe unverändert. „Wir haben diese rechtliche Würdigung zur Kenntnis genommen“, sagte ein BGZ-Sprecher der dpa. Sie habe aber keine Auswirkungen auf die Planungen der BGZ, die als Tochter des Bundesumweltministeriums und im Auftrag des Bundes tätig sei.

Der Unternehmenssprecher betonte, man sei „im Sinne des Raumordnungsgesetzes privilegiert.“ Es handele sich um ein „gesamtgesellschaftlich wichtiges Vorhaben“ im Zusammenhang mit dem Atomausstieg."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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