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Noch immer massiver Antibiotika-Einsatz und Schnabelamputation in der Putenhaltung

Archivmeldung vom 19.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In der konventionellen Putenhaltung in Deutschland kommen weiterhin regelmäßig Antibiotika zum Einsatz. Nach Informationen von NDR Info werden in einigen Ställen, u. a. in Niedersachsen, ganze Putenbestände während der gesamten Mastdauer mit Antibiotika behandelt. Das belegen entsprechende Dokumente, die NDR Info vorliegen.

Seit 2006 ist der Einsatz von Antibiotika als Wachstumsbeschleuniger EU-weit verboten. Lediglich beim Verdacht auf eine Erkrankung dürfen Tiere Medikamente bekommen. Dabei werden nicht einzelne Puten behandelt, sondern ganze Herden, so das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Oldenburg (LAVES). Die Präparate hätten sich seit dem Verbot nicht geändert.

Verschiedene Veterinäre und Tierschützer vom BUND bemängeln, dass dieses Vorgehen zwar nicht illegal sei, das Verbot allerdings praktisch umgangen werde, indem die Tiere das Medikament vom Tierarzt verschrieben bekämen. Ein Veterinär, der unbekannt bleiben möchte, sagte NDR Info: "Es ist definitiv so, wenn sie Nachweise sauber protokollieren, dann können sie Antibiotika über die gesamte Zeit einsetzen. Dass die leistungsfördernd sind, ist logisch, kranke Tiere würden ja nicht zunehmen. Diese Arzneimittel haben neben dem heilenden Effekt auch einen leistungsfördernden Effekt - so wie beim Doping auch."

Tierschützer kritisieren außerdem das Kürzen der Putenschnäbel. Nach dem Tierschutzgesetz ist dieser Eingriff verboten. Mit einer Ausnahmegenehmigung hingegen können die Schnäbel der Putenküken auch weiterhin abgetrennt werden. Dies ist ein sehr schmerzhafter Eingriff, bestätigt das LAVES, vergleichbar mit einer Kieferamputation. Da die Tiere dazu neigen, sich mit ihren Schnäbeln zu verletzen, greifen Putenmäster weiterhin zu dieser Praxis. Das LAVES geht davon aus, dass in der konventionellen Putenhaltung 100 Prozent der Küken gekürzte Schnäbel haben, denn nur dann können sie weiterverkauft werden.

Daher fordern Tierschützer und einige Veterinäre eine gesetzliche Verordnung für die Putenhaltung. Seit 1999 gibt es lediglich eine freiwillige Vereinbarung; ein Kompromiss, auf den sich Politik, Wirtschaft und Tierschützer damals geeinigt hatten. "Diese Vereinbarung haben wir nie ernst genommen, und sie hat noch keiner Pute geholfen", so der BUND.

Quelle: NDR Info

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