WWF-Studie: Umweltschäden der letzten Elbvertiefung wurden nicht kompensiert
Archivmeldung vom 20.04.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Umweltschäden der letzten Elbvertiefung von 1999 wurden nicht angemessen ausgeglichen, berichtet der WWF in einer heute veröffentlichten Studie. Nur zwei der zehn beschlossenen Kompensationsmaßnahmen wurden bis jetzt komplett umgesetzt.
Ein Großteil der Projekte sei zudem nicht geeignet, die durch die Vertiefung entstandenen Probleme wie Sauerstoffmangel, Lebensraumverlust im Gewässer oder höhere Fluten auszugleichen. Damit verstößt die Elbvertiefung gegen das Bundesnaturschutzgesetz. "Statt die Schäden auszugleichen, wurde der Elbe ein Placebo-Programm verordnet", bilanziert WWF-Expertin Beatrice Claus. "Der ökologische Zustand der Unter- und Außenelbe ist bedrohlich."
Angesichts dieser ernüchternden Ergebnisse fordert der WWF einen Verzicht auf die eine weitere Vertiefung der Elbe. "Die Glaubwürdigkeit von Politik und Behörden steht auf dem Spiel. Sie haben die Hausaufgaben nach dem letzen Eingriff noch längst nicht erledigt. Eine weitere Elbvertiefung ist auf diesem Hintergrund unverantwortlich", betont Claus. Dies sei auch wirtschaftlich unsinnig. "Hamburgs Hafen wird auch ohne Elbvertiefung weiter wachsen. Und der Region geht kein einziger Arbeitsplatz verloren, wenn die Hafenstandorte an der Nordsee in Zukunft stärker miteinander als gegeneinander arbeiten."
Zentrale Ausgleichsmaßnahmen seien laut WWF-Studie von vornherein unrealistisch gewesen. So habe man am Bellumer Deich in der Nähe Cuxhavens 650 Hektar Überflutungsflächen einrichten wollen - ohne jedoch zu prüfen, ob die meist privaten Eigentümer zum Verkauf der Flächen bereit waren. Als die Maßnahme am Widerstand der Besitzer scheiterte, habe man dafür nur unzureichende Ersatzflächen vorgesehen. "Da wurde ins Blaue hinein geplant, statt vor der Genehmigung der Elbvertiefung die Fakten zu prüfen. Seriös ist das nicht", kritisiert WWF-Sprecherin Claus.
Von den zehn Projekten ziele nur die Kompensation im Mühlenberger Loch/Hahnhöfer Nebenelbe darauf ab, den Flusslebensraum aufzuwerten. Viele Maßnahmen seien zwar ökologisch sinnvoll, gleichen aber die Schäden in der Elbe nicht aus. Als Beispiel nennt der WWF die Renaturierung des Vaaler Moors.
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht vor, dass ein Eingriff nur zulässig ist, wenn die ökologischen Folgen in angemessener Zeit ausgeglichen werden können. Die bisherige Bilanz der Ausgleichsmaßnahmen ist nach Ansicht des WWF völlig inakzeptabel. "Aus heutiger Sicht verstößt die Elbvertiefung der Jahre 1998 bis 2000 gegen Bundesrecht. Sieben Jahre ohne angemessene Kompensation sind zuviel", resümiert Claus.