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VDFI: Tierquälerei muss bestraft werden - Tierschutzorganisation verweigert Kooperation

Archivmeldung vom 29.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Bernd Boscolo / pixelio.de
Bild: Bernd Boscolo / pixelio.de

In den letzten Tagen prangerten Tageszeitungen und TV-Sendungen von RTL und ARD tierquälerischen Lebendrupf auf ungarischen Geflügelfarmen an. Das verwendete Filmmaterial stammt hauptsächlich von der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten", die diese Bilder nach Aussagen eines Fernsehsenders im Sommer dieses Jahres gedreht hat. Veröffentlicht wurde es im November, und bis jetzt - so der Informationsstand des VDFI - sind die Straftäter und deren Helfer unbehelligt geblieben.

Sowohl "ARD" als auch "Vier Pfoten" haben bisher auf Bitten des Verbandes, das Dokumentationsmaterial den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen, nach Wissen des VDFI nicht reagiert. Auch die Anfrage des VDFI an "Vier Pfoten", ob die betreffende Farm bei den Behörden angezeigt wurde, blieb bisher unbeantwortet.

Ohne Beweismaterial können Behörden jedoch kein Strafverfahren einleiten, was in der Konsequenz bedeuten könnte, dass weiterhin wehrlose Tiere gequält werden. Deshalb startet der Verband der deutschen Daunen- und Federnindustrie eine Mailingaktion, um mit Hilfe der Endverbraucher "Vier Pfoten" und die berichtenden Medien zur Weiterleitung ihres Beweismaterials an die Behörden zu bewegen. Einen entsprechenden Vordruck stellt der Verband auf seiner Homepage unter: http://www.vdfi.de/aktion zur Verfügung.

Der VDFI steht für 30 überwiegend als Familienbetriebe geführte Unternehmen, die sich auf die Aufarbeitung von Federn und Daunen spezialisiert haben. Rund 98% der anfallenden Menge an Federn und Daunen sind lediglich Nebenprodukte der Geflügelfleischproduktion und stammen aus Schlachtungen. Etwa 2% der Ware, die weltweit anfällt, stammt von lebenden Tieren. Nach aktueller Rechtslage der EU darf nur dann Material von lebenden Tieren verwendet werden, wenn es vorsichtig während der Mauser - dem natürlichen Wechsel des Federkleids -abgenommen wurde. Das bedeutet, dass es sich ausschließlich um bereits ausgereifte Federn und Daunen handeln muss. Die Entnahme von Federn und Daunen außerhalb der Mauser oder in einer Art und Weise, die den Tieren Schaden zufügt oder sie sogar verletzt, ist tierquälerisch und verboten.

Bettwarenproduzenten, die sich seit Jahrzehnten zum Verbraucher- und Tierschutz bekennen, haben sich zu einer Dokumentation ihrer Warenlieferungen verpflichtet. Das in 2010 im Europäischen Verband der Bettfedern- und Bettwarenindustrie e. V. (EDFA) europaweit verabschiedete Traceability-System tritt 2011 in Kraft. Es ermöglicht den Herkunftsnachweis der verwendeten Ware und dokumentiert, dass diese nicht tierquälerisch gewonnen wurden. Es wird den Firmen auch ermöglichen, Risiken beim Wareneinkauf zu minimieren und somit entscheidend helfen, die Verwendung von Lebendrupfware auszuschließen. Am Vorabend der Ausstrahlung des ARD-Beitrags bei Report Mainz am 22.11.2010 hat der Verband der deutschen Daunen- und Federnindustrie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Mainz gegen Unbekannt wegen Tierquälerei erstattet. RTL hat am Folgetag seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, ermittelnden Behörden das Dokumentationsmaterial zur Verfügung zu stellen. 

Quelle: Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie e.V.

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