Zirkustiere: Klöckner öffnet die Büchse der Pandora
Archivmeldung vom 24.11.2020
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Freigeschaltet durch André OttDas BMEL hat unter der Leitung von Ministerin Klöckner einen Verordnungsentwurf vorgelegt, nach dem zahlreiche Arten sog. Wildtiere verboten werden sollen. Damit folgt das Ministerium den Forderungen der Tierrechtler, die das Konzept der Tierhaltung prinzipiell ablehnen und eine tierhaltungsfreie Gesellschaft anstreben.
Ob sich die Ministerin darüber im Klaren ist, dass sie mit der neuen Verordnung die hoch umstrittene Ideologie der Tierrechtler salonfähig macht und so den Startschuss für eine unheilvolle Entwicklung gibt? Der Zirkus ist nur das erste Opfer der Tierrechtsindustrie. Er wurde von den Tierrechtssektierern für diese Rolle ausgewählt, weil sie ihn für einen Gegner halten, der wegen des Fehlens einer schlagkräftigen Lobby leicht besiegt werden kann. Ihr Kalkül: Wenn der Zirkus gefallen ist, lassen sich auch der Zoo, der Reitsport, der Hundesport, Terrarien und Aquarien in privater Hand und andere Möglichkeiten der Tier-Mensch-Begegnung auf Dauer nicht mehr halten. Mit der Zerstörung des Zirkus hat die Ministerin die Büchse der Pandora geöffnet.
Die Verordnung ist denkbar schlecht gemacht, liefert als Begründung nur die alten, längst widerlegten Vorurteile und ist angereichert mit fragwürdigen Unterstellungen. Die Quellen sind nach unsachlichen Kriterien einseitig ausgewählt. Aus der seltsamerweise frei einsehbaren E-Mail-Verteilerliste kann man entnehmen, dass das Ministerium den Verordnungsentwurf auch an Tierrechtsorganisationen mit zweifelhaftem Ruf verschickt hat. Dies passt zu der oben geäußerten Vermutung, dass diese beim Erstellen des Verordnungstextes federführend waren. Da Tierrechtler schon häufig durch fachliche Inkompetenz aufgefallen sind, lassen sich so auch die zahlreichen Fehler in der Verordnung leicht erklären (Links Nr. 1-2).
Besonders empörend ist die Bemerkung, dass man mit einem Verbot von Löwen und Tigern noch warten wolle, bis Rechtssicherheit bestehe. Offensichtlich müssen die Gutachten, die das gewünschte Ergebnis liefern sollen, erst noch angefertigt werden. Das hat mehr als ein "Geschmäckle".
Der Verordnungsentwurf steht im Widerspruch zur Wissenschaft, deren eindeutige Tendenz folgendermaßen lautet: Zirkus braucht Regeln, aber keine Verbote. Das deutsche Tierschutzgesetz und die Zirkusleitlinien bilden ein solches Regelwerk, das europaweit als vorbildlich gilt. Zurzeit arbeiten die Tierlehrer an einer Fortentwicklung dieser Leitlinien in Form einer Selbstverpflichtung. Kein Wunder, dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten aus dem Jahr 2015 feststellt, dass es in deutschen Zirkusbetrieben keine systemimmanente Tierquälerei von Wildtieren gibt ( Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags (24. 09. 2015): Sachstand "Wildtierhaltung im Zirkus", Aktenzeichen: WD 5 - 3000 - 123/25 ).
Der Verbotsentwurf von Frau Klöckner, der übrigens in einem klaren Widerspruch zu ihren bisherigen Statements steht, dürfte vor Gericht kaum Bestand haben. Dennoch wird der Image-Schaden für die Zirkusbetriebe gewaltig sein.
Anhänge:
Link Nr. 1: Die "Fantasietitel" der Tierrechtsindustrie
http://zoos.media/medien-echo/fantasietitel-tierrechtsindustrie-doernath/?fbclid
Link Nr. 2: Was dabei herauskommt, wenn sich das BMEL von Tierrechtlern beraten lässt
http://zoos.media/medien-echo/bmel-tierrechtler-zirkustiere-kloeckner-verbot/?fbclid
Quelle: Aktionsbündnis "Tiere gehören zum Circus" (ots) von Dirk Candidus