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Deutsche Umwelthilfe kritisiert Bundesländer für fehlende Verfolgung der Gewerbeabfallverordnung

Archivmeldung vom 28.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Müllfahrzeuge dienen dem Sammeln und Transportieren von Abfällen.
Müllfahrzeuge dienen dem Sammeln und Transportieren von Abfällen.

Foto: Norbert Schnitzler
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesweit fallen jährlich rund sechs Millionen Tonnen gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle an. Mehr als 90 Prozent davon wurden bislang verbrannt, wodurch wertvolle Rohstoffe verloren gehen. Die zum 1. August 2017 in Kraft getretene neue Gewerbeabfallverordnung beinhaltet verschärfte Pflichten zur Getrenntsammlung und dem Recycling von Gewerbeabfällen. Sie unterstützt damit den Ansatz einer stofflichen Nutzung und der Umsetzung der Abfallhierarchie.

Eine aktuelle Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter den zuständigen Bundesländern zum Vollzug der Verordnung ergab jedoch ein besorgniserregendes Fazit: Zwölf Bundesländer konnten oder wollten keinerlei Angaben zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung machen. Hamburg teilte immerhin mit, bislang keine Kontrollen durchgeführt zu haben. Lediglich Nordrhein-Westfalen, Saarland und Berlin gaben an, Kontrollen durchzuführen.

Die DUH fordert die Bundesländer auf, die Einhaltung der verschärften Getrennthaltungs-, Sortier- und Recyclingvorgaben für Gewerbeabfälle zu überprüfen und Verstöße konsequent durch Bußgelder zu sanktionieren. Schließlich kann durch eine konsequente Getrenntsammlung und Sortierung von Wertstoffen ein Großteil der bislang verbrannten Wertstoffe recycelt werden, was aktiv zum Klima- und Ressourcenschutz beitragen würde.

"Offenkundig scheint sich die Mehrzahl der Bundesländer nicht für die Umsetzung von Umweltgesetzen zu interessieren. Anders ist es nicht erklärbar, dass die meisten Länder keine Angaben zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung machen konnten oder wollten. Das ist insbesondere deshalb bedauerlich, weil die bisherige Praxis zur Getrenntsammlung von Gewerbeabfällen durch ein fast vollständiges Fehlen von Kontrollen gekennzeichnet war. Die Länder müssen endlich aufwachen und durch einen funktionierenden Vollzug ihren Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leisten", fordert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

"Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung bietet die Chance für einen großen Fortschritt beim Recycling. Vor dem Hintergrund chinesischer Importbeschränkungen für Gewerbeabfälle ist nun ein fester Wille zur Umsetzung der Getrennterfassung und dem Recycling hier in Deutschland notwendig. Das Beispiel Nordrhein-Westfalen zeigt, dass ein Vollzug der Gewerbeabfallverordnung möglich ist. Nach Angaben des dortigen Umweltministeriums wurden seit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung 923 Kontrollen vorgenommen. Andere Bundesländer sollten sich ein Beispiel nehmen", sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Besonders scharf kritisiert die DUH das überwiegende Fehlen quantitativer und qualitativer Vorgaben für den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung. Lediglich die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gaben an, entsprechende Vorgaben verbindlich festzulegen. Genau dies erwartet die DUH von allen Bundesländern. Nur so könne der Vollzug der Gewerbeabfallverordnung tatsächlich sichergestellt werden.

Links: Hintergrundinformationen zu Gewerbeabfällen: https://www.duh.de/projekte/gewerbeabfaelle/

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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