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Deutsche Umwelthilfe verlangt Akteneinsicht zu "Entbuschungen" an der Elbe

Archivmeldung vom 31.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) bezweifelt die Darstellung des niedersächsischen Umweltministers Hans-Heinrich Sander (FDP), wonach es keine neue Praxis bei den Abholzaktionen in der Kernzone des Biosphärenreservats "Niedersächsische Elbtalaue" gebe.

Mit Hilfe des niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) will die DUH deshalb jetzt ihre Vermutung klären, dass Sander die Kreisverwaltungen in Lüneburg und Lüchow-Dannenberg erst unter dem Druck der EU-Kommission aufforderte, vor neuen Abholzaktionen Verträglichkeitsprüfungen entsprechend den Vorschriften der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie der EU durchzuführen. Sander hatte in den vergangenen Tagen mehrfach - zuletzt über seine Sprecherin in der Lüneburger Landeszeitung vom 30. Januar - suggeriert, es gebe keine entsprechende neue Anweisung. Am heutigen Mittwoch (31.1.) stellte die Organisation dem Umweltministerium deshalb ihr "Umweltinformationsbegehren" zu, indem sie Einsicht in entsprechende Unterlagen im Zusammenhang mit den "Entbuschungsaktionen" an der Elbe einfordert.

"Die Dementis von Herrn Sander passen nicht zu den in unseren Augen unmissverständlichen Äußerungen aus der Kreisverwaltung Lüneburg", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. "Wir freuen uns, dass die Arbeiten an der Elbe derzeit ruhen. Noch besser wäre es, wenn sie in Zukunft - falls überhaupt notwendig - nur noch in Übereinstimmung mit den Naturschutzbestimmungen der EU durchgeführt würden." Baake erinnerte daran, dass sich die Beschwerde der DUH, die bei der EU erste Schritte für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgelöst hatte, exakt gegen die niedersächsische Praxis richtete, Abholzaktionen ohne erkennbare, in der FFH-Richtlinie aber zwingend vorgeschriebene vorherige Verträglichkeitsprüfungen durchzuführen. "Waren Sanders demonstrative Kettensägen-Aktion im November sowie weitere auf einen Erlass von Sander hin durchgeführte Abholzungen rechtswidrig und versucht der Minister dies nun über eine nachträgliche Änderung der Abholzpraxis zu vernebeln, dann hat er ein Problem", so Baake.

Als Reaktion auf eine im Dezember eingereichte Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) verlangt die Generaldirektion Umwelt in einem so genannten "Botschafterschreiben" Auskunft über Ort, Ausdehnung und Umstände der bereits durchgeführten und damals angekündigten Abholzungen ufernaher Auwälder auf einem etwa 25 Kilometer langen niedersächsischen Elbabschnitt. Die Kommission will prüfen, ob Sander, als er Ende November den Auwäldern an der Elbe persönlich mit der Kettensäge zu Leibe rückte, gegen zwingendes europäisches Naturschutzrecht verstieß. Insbesondere will die Kommission wissen, ob dieser Eingriff sowie vorhergehende, auf dem Sander-Erlass beruhende Eingriffe in ein Schutzgebiet zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten vorher auf ihre zwingende Notwendigkeit hin geprüft wurden.

In der vergangenen Woche hatte die Lüneburger Landeszeitung berichtet, die Abholzaktionen seien nach einer "neuen Forderung des Landes Niedersachsen" vorerst gestoppt worden. Künftig solle vor jeder Abholzaktion geprüft werden, "ob sich diese mit der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen an der Elbe vertrage." Ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung Lüneburg erklärte laut dem Bericht wörtlich: "Die Auflage haben wir aktuell auf den Tisch bekommen. Wir betreten Neuland." Gestern (30.1.) zitierte die Landeszeitung demgegenüber eine Sander-Sprecherin mit den Worten: "Der Rückschnitt kann weiterlaufen wie bisher". Dagegen erklärte die Sprecherin des Landkreises Lüneburg, es seien "zurzeit keine Maßnahmen vorgesehen und auch keine weiteren terminiert".

"Die Situation an der niedersächsischen Elbe wird immer konfuser, wir versuchen mit unserem Antrag auf Akteneinsicht Licht in das Dunkel zu bringen", sagte Frank Neuschulz, der Leiter Naturschutz der Deutschen Umwelthilfe. Die DUH verlange rechtlich saubere Verfahren, wenn im Einzelfall tatsächlich in den natürlichen Bewuchs der Elbtalaue eingegriffen werden müsse. Vorrangig sei für die DUH aber ein nachhaltiger und stromübergreifender Hochwasserschutz, zu dem auch Deichrückverlegungen gehörten. Neuschulz: "Natürlich geht Biberschutz nicht vor Menschenschutz, aber die Holzhacker-Methoden eines Umweltministers bleiben in der Kernzone eines Biosphärenreservats vollkommen fehl am Platz. Effektiver Hochwasserschutz sieht anders aus."

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe e.V.

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