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NRW will "nationale Naturmonumente" ausweisen Landesumweltamt hat sieben Kandidaten identifiziert

Archivmeldung vom 05.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bruchhauser Steine aus der Luft:– links Bornstein, dahinter Goldstein– rechts Ravenstein, dahinter Feldstein(Hochheideturm am Südost-Horizont)
Bruchhauser Steine aus der Luft:– links Bornstein, dahinter Goldstein– rechts Ravenstein, dahinter Feldstein(Hochheideturm am Südost-Horizont)

Foto: Michael Kramer
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Mit dem geplanten, neuen Naturschutzgesetz will das Düsseldorfer Umweltministerium die Voraussetzung schaffen, in Nordrhein-Westfalen sogenannte "nationale Naturmonumente" auszuweisen - gemeint sind außergewöhnliche Naturdenkmäler, die wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von bundesweiter Bedeutung sind.

Nach Informationen der Neue Ruhr/ Neue Rhein Zeitung (NRZ, Samstagsausgabe) hat das Landesumweltamt sieben geeignete Kandidaten identifiziert. Dem Vernehmen nach haben die Bruchhauser Steine im Hochsauerland gute Chancen, als erstes Monument in NRW ausgewiesen zu werden. Als weitere potenzielle Naturmonumente von nationalem Rang gelten dem Lanuv-Bericht zufolge das Siebengebirge bei Bonn, die Externsteine bei Detmold, die Basaltkuppe Desenberg in der Warburger Börde, die Kluterthöhle bei Ennepetal, das Felsenmeer im sauerländischen Hemer und der Rurtalfelsen in der Eifel. Mit der Ausweisung als Naturmente will das Umweltministerium Schätze der Erdgeschichte dauerhaft sichern, aber auch für die Bevölkerung erlebbar machen. Das dürfte auch touristisch für einigen Schwung sorgen. Ein Sprecher von Minister Johannes Remmel (Grüne) wollte die Pläne gestern unter Verweis auf die Vorbereitungen fürs neue Gesetz nicht kommentieren: "Ein genauer Zeitpunkt, wann wir erste Eckpunkte des Naturschutzgesetzes veröffentlichen, steht noch nicht fest."

Quelle: Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung (ots)

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