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Erneuter Wortbruch: Baumaschinen ohne Dieselpartikelfilter auf Baustellen der Deutschen Bahn weiterhin erlaubt

Archivmeldung vom 01.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Stuttgart 21: Baugrube des Technikgebäudes (August 2012)
Stuttgart 21: Baugrube des Technikgebäudes (August 2012)

Foto: Mussklprozz
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat die ab heute geltenden Ausschreibungsbedingungen für Baustellen der Deutschen Bahn AG (DB) in Innenstädten kritisiert und wirft der Deutschen Bahn einen erneuten Wortbruch vor. Die DB hatte in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der DUH am 13. September 2012 versprochen, ab diesem Jahr nur noch Baumaschinen mit Partikelfilter für den Einsatz auf bahneigenen innerstädtischen Baustellen zuzulassen. Nach Auffassung der Umweltschutzorganisation verstößt die heute vorgelegte Ausgestaltung der Ausschreibungsunterlagen gegen diese Selbstverpflichtung, für die die DB seinerzeit breit gelobt wurde.

Zudem gefährdet sie die Gesundheit zehntausender Arbeitnehmer und Anwohner. Die DUH forderte die DB auf, die Ausschreibekriterien umgehend nachzubessern und die zugesagte Rußfilterpflicht verbindlich noch in 2013 einzuführen.

"Auf der Großbaustelle Stuttgart 21 musste die DUH über insgesamt drei Gerichtsverfahren die erstmalige Ausstattung von 300 Baumaschinen und -fahrzeugen durchsetzen. Heute werben in Stuttgart die beteiligten Baufirmen mit dem reibungslosen Betrieb ihrer 'sauberen' Geräte. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Deutsche Bahn nun hinter diesen Standard zurückfällt und gegebene Versprechen für einen effektiven Gesundheits- und Umweltschutz bricht", sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Die Ausschreibekriterien der Bahn sehen nur den Einsatz von Maschinen vor, die den aktuellen Abgasgrenzwert für die Partikelmasse einhalten. Dabei missachte sie, so Resch, dass diese Motoren ohne Filtertechnologie große Mengen an ultrafeinen und gesundheitsschädlichen Partikeln ausstoßen. Der Verzicht auf einen Partikelfilter erhöht bei diesen Maschinen den Ausstoß der krebserregenden, ultrafeinen Dieselrußpartikel um das Tausendfache.

Die DUH fordert von der Deutschen Bahn, bei ihren Bauausschreibungen einen Grenzwert für die Partikelanzahl nach 'Stand der Technik' festzulegen. In der Schweiz sind über 30.000 Baumaschinen mit einem entsprechenden Rußpartikelfilter ausgestattet - zum Wohle der Bauarbeiter und der Anwohner. In Deutschland gibt es bislang mit Stuttgart 21 nur eine Großbaustelle, für die diese erhöhten Luftreinhaltewerte durch die DUH durchgesetzt wurde. "Die Technik ist vorhanden, ihr Einsatz ist ökonomisch sinnvoll und der verbesserte Gesundheitsschutz ist eindrucksvoll belegt. Ein öffentliches Unternehmen wie die Deutsche Bahn muss beim Thema Luftreinhaltung alle vorhandenen Potentiale ausschöpfen und darf sich dabei nicht von der Bauindustrie zum Kämpfer für das Recht auf Luftverschmutzung missbrauchen lassen", so Resch.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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