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Kleine Maßnahme, große Wirkung: Naturnahe Gewässerrandstreifen retten Insekten

Archivmeldung vom 03.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: NABU/martinellifoto
Bild: NABU/martinellifoto

Eine neue vom NABU beauftragte Literaturstudie zeigt, dass mindestens zehn, besser 20 Meter breite, dauerhaft begrünte sowie pestizid- und düngefreie Streifen entlang von Bächen und Flüssen erheblich zum Schutz der Insektenvielfalt beitragen. Ob Blaugrüne Mosaikjungfer, Eintagsfliege oder Laufkäfer - eine Vielzahl von Insektenarten kommt besonders häufig in einer bis zu 20 Meter breiten Zone entlang unserer Gewässer vor.

Die von Wissenschaftlern der Universität Duisburg-Essen verfasste Studie "Insekten in Gewässerrandstreifen" legt dar, dass die Vielfalt der auf diesen Lebensraum angepassten Arten durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Überdüngung in Ufernähe leidet. So schaden den Insekten in der Landwirtschaft eingesetzte Insektizide direkt, Herbizide oder ein zu hoher Stickstoffeintrag reduzieren die Pflanzenvielfalt und rauben den Insekten so ihre Nahrung.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: "Der Insektenschwund schreitet ungebremst voran. Daran wird leider auch das im Frühsommer beschlossene Insektenschutzpaket wenig ändern. Unsere Studie zeigt, dass an unseren Gewässern viel für die Insektenvielfalt getan werden kann. Ausreichend breite, naturnahe Zonen entlang von Flüssen und Seen sind Paradiese für Insekten und verbinden Biotope. Die neue Bundesregierung muss in Zusammenarbeit mit den Ländern mit einem intelligenten Mix aus Fachrecht, Honorierung von Allgemeinwohlleistungen und Flächenkauf oder -tausch dafür sorgen, dass die Natur entlang unserer Gewässer wieder Fuß fassen kann." Dazu gäbe es auf Landesebene mit dem Niedersächsischen Weg bereits ein gutes Beispiel.

Gewässerrandstreifen werden derzeit vor allem als Pufferzone geplant und eingerichtet, um den Eintrag von Pestiziden und Düngemitteln in Gewässer zu reduzieren. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist bei unbegrünten Gewässerrandstreifen auf einer Breite von zehn Metern entlang wasserwirtschaftlich bedeutender Gewässer bundesweit untersagt. Bei begrünten Streifen sind nur fünf Meter pestizidfrei zu halten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht davon aus, dass sich Landwirte in der Regel für die Fünf-Meter-Variante entscheiden. Die von der Uni Duisburg-Essen ausgewerteten Studien zeigen aber deutlich, dass die Streifen erst ab einer Breite von zehn Metern und wenn sie dauerhaft begrünt sind, effektiv Pflanzenschutz- und Düngemittel filtern. Da diese Pufferzone selbst noch mit Schadstoffen belastet ist, erachten die Wissenschaftler eine zusätzliche zehn Meter breite, unbehandelte und naturnahe Fläche für einen wirksamen Insektenschutz als fachlich notwendig.

Dr. Laura Breitkreuz, NABU-Referentin für Biodiversität und Entomologie: "Ausreichend breite Gewässerrandstreifen schützen unser Wasser und die Artenvielfalt - eine Win-Win-Situation. Die pestizid- und düngefreien Zonen sollten an allen Gewässern verpflichtend sein, nicht nur an den wasserwirtschaftlich bedeutsamen, sondern auch an Kleingewässern. Am besten für die Artenvielfalt ist es, wenn die Streifen vielfältig und dauerhaft begrünt sind und sie durchgängig an den Flüssen und Seen verlaufen."

Quelle: NABU (ots)

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