Saturn verweigert verpflichtende Rücknahme von giftigen Energiesparlampen
Archivmeldung vom 14.07.2017
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Freigeschaltet durch André OttDie deutsche Elektronikmarktkette Saturn verweigert die Rücknahme ausgedienter Energiesparlampen und verstößt somit gegen die im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) festgeschriebene Rücknahmeverpflichtung von alten Elektrogeräten. So stellte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bei einem Testbesuch am 24. Juni 2017 in Köln fest, dass Saturn rechtswidrig die Rücknahme von alten Energiesparlampen ablehnt. Dabei wurde darauf verwiesen, Energiesparlampen stattdessen bei der Drogerie-Marktkette dm abzugeben.
Seit einem Jahr verpflichtet das ElektroG Unternehmen ab einer gewissen Größe zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten. So müssen Altgeräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm ohne Neukauf zurückgenommen werden. Darunter fallen auch Energiesparlampen. Diese sind im Normalbetrieb ungefährlich und ungiftig. Technisch bedingt beinhalten sie aber eine geringe Menge Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. Deshalb hält die DUH insbesondere die Rücknahme von Energiesparlampen für ausgesprochen wichtig. Umso bedauerlicher ist die festgestellte Weigerung von Saturn, diese zurückzunehmen. Die DUH fordert die Elektronikmarktkette auf, bis zum 31. Juli 2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die rechtswidrige Praxis zu beenden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Saturn in Zukunft Verbrauchern die Rückgabe alter Energiesparlampen gewährt.
"Es ist unverantwortlich, dass Saturn Verbraucher mit schadstoffhaltigen Energiesparlampen wieder nach Hause schickt. Diese werden förmlich dazu gezwungen, ihre Produkte unsachgemäß im Restmüll zu entsorgen, wo Schadstoffe freigesetzt und Menschen gefährdet werden können. Zum Schutz der Bürger und der Umwelt müssen die Händler ihren gesetzlichen Rücknahmeverpflichtungen ohne Wenn und Aber nachkommen", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Gleichzeitig fordert die DUH die Bundesländer auf, die Rücknahmeverpflichtung des Handels von Elektroaltgeräten - wozu auch Energiesparlampen gehören - konsequent zu kontrollieren. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband kündigt weitere Tests in Geschäften und bei Onlinehändlern an. Resch verweist darauf, dass Handelsunternehmen, die zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind und dies verweigern, seit dem 1. Juni 2017 mit einem Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen müssen.
Hintergrund:
Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher alte Elektrogeräte - dazu gehören auch alte Energiesparlampen - kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen - bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Geräte können auch bei anderen Unternehmen abgegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, wo das Gerät ursprünglich erworben wurde. Bei Kleingeräten unter 25 cm ist die Rückgabe von bis zu fünf Geräten pro Geräteart nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, jedoch nur etwa 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und der Wiederverwendung bzw. dem Recycling zugeführt. Um dieses Umweltproblem zu lösen, hat die EU-Kommission im Rahmen der Richtlinie 2012/19/EU die Handelsunternehmen verpflichtet, kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass die hierin enthaltenen Schadstoffe umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt werden.
Links:
Das Verbraucherinformationsblatt der DUH zur Altgeräterückgabe zum Download für Händler sowie Informationen über die Rechte von Verbrauchern und die Pflichten von Händlern bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten finden Sie unter: http://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/
Weiterführende Informationen zu Energiesparlampen: http://www.duh.de/energiesparlampe/energiesparlampen/
Weiterführende Informationen zu Elektroaltgeräten: http://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)