Alligator-Schildkröte in bayerischem Badesee ausgesetzt? PETA bietet 1.000 Euro Belohnung für Hinweise auf den Halter
Archivmeldung vom 12.08.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMedienberichten zufolge wurde ein achtjähriger Junge am vergangenen Montag beim Schwimmen im bayrischen Irsee von einer Alligator-Schildkröte gebissen. Das vermutlich ausgesetzte Tier durchtrennte dem Kind die Achillessehne – der Junge musste operiert werden. Weil das Aussetzen von Tieren einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt, bietet PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise, die zur Ermittlung des Halters führen.
Die Tierrechtsorganisation fordert außerdem ein striktes Haltungsverbot von exotischen Tieren in Privathaushalten: Viele der Reptilien und Amphibien in Privathaltung sterben frühzeitig an falscher Haltung oder Fütterung. Insbesondere im Sommer entkommen die Tiere aus ihren Terrarien oder werden ausgesetzt. Zeugen, die Informationen zu dem Fall beisteuern können oder möglicherweise wissen, woher die Schildkröte stammt, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 - 37325400 oder per Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier.
„Bitte helfen Sie mit, den verantwortlichen Halter ausfindig zu machen“, so Diplom-Zoologe Peter Höffken, Wildtierexperte bei PETA. „Damit sich solche für die Steuerzahler extrem kostspieligen Vorfälle wie dieser nicht wiederholen, drängen wir auf ein Verbot der Privathaltung von Reptilien und Amphibien. Außerdem bitten wir Bürgermeister Andreas Lieb dafür Sorge zu tragen, dass keine der natürlichen Seebewohner durch die aufwändige Fangaktion in dem See getötet werden.“
Alligator-Schildkröten kommen fast auf dem gesamten amerikanischen Kontinent vor. Sie erreichen je nach Art eine Größe von bis zu 70 cm und leben im schlammigen Grund langsam fließender Gewässer. Charakteristisch sind ihre kräftigen Kiefer. Die Haltung sogenannter Alligator-Schildkröten ist in Deutschland seit 1999 verboten. Für viele andere Reptilien oder Amphibien gelten in den Bundesländern bislang keine Verbote. Der aktuelle Fall zeigt, welche Spätfolgen trotz eines Verbotes möglich sind – deswegen ist ein umgehendes bundesweites Haltungsverbot von Reptilien und Amphibien zwingend erforderlich.
Da sich die Körpertemperatur und der Lebensrhythmus von exotischen Tieren wie Schlangen, Echsen, Skorpionen und Spinnen nach der Umgebungstemperatur richten, brechen insbesondere in den heißen Sommermonaten viele Tiere aus ungesicherten Terrarien aus. Für die Kosten, die mit aufwändigen Suchaktionen einhergehen, kommt üblicherweise der Steuerzahler auf.
Quelle: PETA Deutschland e.V.