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VIER PFOTEN kommentiert die 11 Eckpunkte des neuen staatlichen Tierwohllabels

Archivmeldung vom 20.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: (c) VIER PFOTEN
Bild: (c) VIER PFOTEN

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hat gestern auf der „Grünen Woche“ in Berlin die 11 Eckpunkte des neuen staatlichen Tierwohllabels für Fleischprodukte vorgestellt. Die Stiftung VIER PFOTEN begrüsst, dass die Eckpunkte nun öffentlich bekannt gegeben wurden. Es bleibt jedoch spannend, was sich konkret hinter den einzelnen Punkten verbirgt.

VIER PFOTEN fordert:

1. Platzangebot
VIER PFOTEN: Es muss wesentlich mehr Platz in den Ställen für Schweine geben als bislang, damit die Schweine Rückzugsmöglichkeiten und einen Ruhebereich haben können. Dieser Ruhebereich muss eingestreut sein, um Liegeschwielen zu vermeiden.

2. Beschäftigung mit Raufutter
VIER PFOTEN: Es muss ständig Zugang zu ausreichend Raufutter gewährleistet sein. Das heißt, es müssten auch Mindestmengen vorgegeben werden.

3. Buchtenstrukturierung
VIER PFOTEN: Für die Tiere ist es wichtig, dass sie sich zurückziehen können, zum Beispiel auch vor aggressiven Artgenossen. Dieser Ruhebereich muss eingestreut sein.

4. Fixierung von Sauen (Abferkel-/Deckbereich)
VIER PFOTEN: Die Haltung in Kastenständen darf nicht erlaubt sein.

5. Säugephase (Dauer der Säugezeit)
VIER PFOTEN: Die Dauer der Säugezeit muss mindestens sechs Wochen betragen.

6. Schwanzkupieren
VIER PFOTEN: Schwanzkupieren darf nicht erlaubt sein. Das routinemäßige Kürzen der Ringelschwänze ist seit 1994 EU-weit verboten, wird jedoch in Deutschland in 99 Prozent der Betriebe durchgeführt und geduldet.

7. Ferkelkastration (Regelung in Bezug auf Importe)
VIER PFOTEN: Die chirurgische Kastration darf nur mit definierter tierschutzkonformer Narkose und Schmerzmittelgabe erfolgen. Dies bezieht sich auch auf importierte Ferkel, die mit dem Label ausgezeichnet würden. Weitere Möglichkeiten sind die Immunokastration oder die Ebermast.

8. Eigenkontrolle (Festlegung geeigneter Tierwohlindikatoren für Betriebe)
VIER PFOTEN: Hier gilt es, dass die Tiere angeschaut werden: Liegeschwielen, Lungenschäden, Verletzungen müssen erhoben und Grenzwerte festgelegt werden. Schlechten Betrieben muss umgehend das Label entzogen werden - solange, bis sie sich verbessert haben.

9. Tiergesundheitsindex (Teilnahme am Erfassungssystem)
VIER PFOTEN: Das Erfassungssystem muss viele einzelne Gesundheitsparameter für Tiergesundheit enthalten und einzeln bewerten. Es muss möglich sein, dass spezielle Probleme erkannt und behoben werden können.

10. Transportdauer
VIER PFOTEN: Die Transportzeit darf maximal vier Stunden betragen.

11. Schlachtung (bessere Kontrolle von Betäubungen)
VIER PFOTEN: Strenge Kontrollen bei Anlieferung, Wartezeit, Betäubung und Schlachtung. Die hohe Anzahl von Fehlbetäubungen muss der Vergangenheit angehören.

Zitat von Denise Schmidt, Kampagnenleiterin von VIER PFOTEN: „Das staatliche Tierwohllabel darf sich nur so nennen, wenn es das Tierschutz-Niveau in den teilnehmenden Betrieben deutlich über den gesetzlichen Standard anhebt. Die Haltungsbedingungen der Tiere müssen sich spürbar verbessern, sonst sind Verbrauchertäuschung Tor und Tür geöffnet."

Da das staatliche Tierwohllabel jedoch freiwillig ist und einen Großteil der Nutztiere in Deutschland nicht betreffen wird, fordert VIER PFOTEN eine obligatorische EU-Kennzeichnungspflicht für alle tierischen Produkte - analog zu der bekannten 0 - 1 - 2 - 3 Kennzeichnung von Eiern. Nur so können sich Konsumenten beim Einkauf tatsächlich bewusst für oder gegen ein Haltungssystem entscheiden.

Quelle: VIER PFOTEN

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