Behörde genehmigt Freilandversuch mit gentechnisch veränderter Gerste
Archivmeldung vom 05.05.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNachdem Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner den kommerziellen Anbau von MON 810 in diesem Jahr verboten hat, werden dennoch weiterhin Freisetzungsgenehmigungen für gentechnisch veränderte Pflanzen erteilt.
Am gestrigen Montag hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen Antrag der Justus-Liebig-Universität Gießen auf Freisetzung gentechnisch veränderter Gerste genehmigt. Der NABU kritisiert diese Entscheidung und fordert eine Umkehr in der Gentechnikdebatte. "Es ist der falsche Weg, eine Technologie anzuwenden, nur weil wir sie haben", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. "Zuvor muss geklärt werden, welche Alternativen es gibt. Oftmals ist die konventionelle Züchtung oder eine Veränderung der ackerbaulichen Praxis hin zu einer ökologischen Landwirtschaft der bessere Weg."
Der von der Gießener Universität geplante Freilandversuch musste im letzten Jahr aufgrund großen Widerstandes der Bevölkerung in Gießen abgebrochen werden. Er soll nun auf einer landwirtschaftlichen Versuchsfläche im bevölkerungsarmen Mecklenburg-Vorpommern, in dem es bereits verschiedenste Gentechnikversuche im Freiland gibt, stattfinden. Die gentechnisch veränderte Gerste hat eine neue Pilzresistenz und soll sich bei der Futtermittelherstellung besser verarbeiten lassen. "In unseren Getreidepflanzen hat die Gentechnik aber nichts zu suchen", sagte NABU-Gentechnikexpertin Steffi Ober. "In Deutschland gibt es wildlebende Verwandte der Nutzgetreidesorten. Es ist sinnvoller, daraus widerstandsfähige Sorten mit konventionellen Züchtungsmethoden zu züchten."
Außer dem aktuell genehmigten Anbauversuch sind weitere Versuche, unter anderem mit transgenem Mais und Petunien, geplant. Außerdem wird die Universität Rostock wie in den Jahren zuvor den Anbau von Arzneimittel produzierenden Kartoffeln in Mecklenburg-Vorpommern weiterführen. In die sogenannte "Cholera-Kartoffeln" wurden Teile des Cholerabakteriums eingebaut. Andere Pharma-Kartoffeln sollen einen Impfstoff gegen die Kaninchenseuche RHD bilden. Der NABU hat gegen den Anbau dieser Kartoffelsorten bereits im Februar schriftlichen Einwand erhoben.
Bioland begrüßt Bestätigung des Anbauverbotes von Genmais MON810
Bioland begrüßt die heutige Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Braunschweig. Das Gericht hat das Verbot des Genmais MON810 in Deutschland bestätigt. Damit wird die Entscheidung von Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner gestützt, den Anbau des Genmais MON810 aufgrund von Umweltrisiken zu verbieten. "Das Urteil stärkt das Vertrauen von Landwirten und Konsumenten in eine Politik, die sich nicht der Wirtschaftsmacht internationaler Saatgutkonzerne beugt", kommentiert Thomas Dosch die Gerichtsentscheidung. "Der Schutz von Mensch und Umwelt muss absoluten Vorrang vor den Einzelinteressen internationaler Saatgutkonzerne haben".
Auf EU-Ebene muss sich Deutschland nun auch gegen die anstehende Neuzulassung von MON810 sowie von zwei weiteren Gen-Maissorten ("Bt 11" und "1507") zum Anbau einsetzen, da auch hier weder Umweltrisiken ausgeschlossen noch das Verursacherprinzip im Schadensfall gewährleistet ist.
Quelle: NABU / Bioland e.V.