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Entwurf des Umweltrechtsbehelfsgesetzes EG-rechtswidrig

Archivmeldung vom 07.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Naturschutzbund NABU hat die Politiker aller Parteien aufgefordert, den vorliegenden Entwurf zum Umweltrechtsbehelfsgesetz abzulehnen, da er nicht dem geltenden EG-Recht entspricht. Am morgigen Mittwoch (8.11.) will der Umweltausschuss erneut über die Umsetzung der EG-Richtlinie 2003/35 in das Umweltrechtsbehelfsgesetz beraten.

"Das Image der Bundesrepublik Deutschland ist in Brüssel angesichts der am 25. Juni abgelaufenen Umsetzungsfrist der EG-Richtlinie bereits stark beschädigt. Nun soll die Regierung wenigstens darauf achten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Vorgaben aus Brüssel entspricht", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Das Umweltrechtsbehelfsgesetz schränke im vorliegenden Entwurf die Verbandsklagerechte in unzulässiger Weise ein. So solle zukünftig ein Umweltverband nur noch klagen können, wenn er in seinen subjektiven Rechten betroffen ist. Damit entsprächen die Rechte der Verbände zukünftig eins zu eins den Rechten der Bürger. Die Verbände könnten auf diese Weise aber nicht ihrer Aufgabe nachkommen, sich zum Wohl der Natur einzusetzen. "Die Verbände werden hiermit bewusst kaltgestellt, der Natur wird ihre Stimme genommen", kritisierte Tschimpke. Deutschlands Nachbar Österreich habe die Richtlinie bereits EG-rechtskonform umgesetzt. Verbände können nach dem österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz gegen die Nichteinhaltung des gesamten Umweltrechts klagen, ohne in einem subjektiven Recht betroffen zu sein.

Die Länder fordern darüber hinaus ein Mitspracherecht bei der Anerkennung von Umweltverbänden sowie eine räumlich begrenzte Klagebefugnis für Umweltverbände. "Die Länder wollen hier offenbar verhindern, dass beispielsweise ein Umweltverband aus dem Norden im Süden ein Verfahren lostritt", erläuterte der NABU-Präsident. Genau dies solle aber nach dem EG-Recht möglich sein. Im Übrigen stoße die Forderung der Länder vor allem deswegen auf Unverständnis, da die Praxis der letzten Jahre gezeigt habe, dass mit den Verbandsklagerechten äußerst vorsichtig und verantwortungsbewusst umgegangen wurde. "Die Länder zeigen mit ihrem Verhalten wieder einmal mehr, dass ihnen das gemeinschaftsrechtliche und sozialpolitische Ziel eines nachhaltigen Umweltschutzes ein Dorn im Auge ist", so Tschimpke.

Quelle: Pressemitteilung NABU

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