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NABU: EEG-Reform kostengerecht und naturverträglich gestalten

Archivmeldung vom 08.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das Laufwasserkraftwerk Hengstey zwischen Herdecke und Hagen
Das Laufwasserkraftwerk Hengstey zwischen Herdecke und Hagen

Foto: Jochen Schneider
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Anlässlich der für heute geplanten Verabschiedung der Reform des Erneuerbaren- Energien- Gesetzes (EEG) fordert der NABU eine gerechtere und fairere Kostenverteilung der EEG-Umlage sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien naturverträglicher zu gestalten. "Verbraucher und Natur dürfen nicht die Verlierer der EEG-Reform und damit zum Verlierer der Energiewende werden", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die Befreiung der Industrie von der EEG-Umlage belaste allein die Verbraucher und biete zahlreichen Industriebranchen keinerlei Anreiz, Energie zu sparen. Dabei sei Energieeffizienz auch mit Blick auf die Entwicklungen auf der Krim das Gebot der Stunde.

Aus NABU-Sicht gefährdet der EEG-Entwurf einen kostensenkenden und naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien. "Zwar wird mit der erzielten Einigung zwischen Bund und Ländern das Repowering von Windenergieanlagen an Land zukünftig nicht auf den Ausbaudeckel angerechnet, die Deckelung wird aber auch nicht aufgehoben. Damit wird ausgerechnet die Technologie begrenzt, die neben der Photovoltaik maßgeblich zur Kostendämpfung der EEG-Umlage beitragen soll", so Tschimpke. Allerdings müsse der Entwurf auch eine stärkere Standortdifferenzierung gewährleisten und Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigen. Dies gelte vor allem für die Vereinbarung auf dem Bund-Länder-Gipfel, die Erweiterung bestehender Biogasanlagen nicht auf den Biomasse-Deckel anzurechnen. Die Erweiterung sei kontraproduktiv, sofern dies nicht mit konkreten Umweltauflagen für die verwendeten Einsatzstoffe einhergehe.

Der NABU fordert zudem bisherige Naturschutzstandards im EEG nicht komplett zu streichen. "Staatdessen sollte zumindest die Förderung für künftige Anlagen in Nationalparks, Natura 2000-Gebieten und Naturschutzgebieten ausgeschlossen und die Förderung von Wasserkraftanlagen kleiner als ein Megawatt installierter Leistung komplett gestrichen werden", sagte NABU-Energieexperte Ulf Sieberg.

Quelle: NABU (ots)

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