Ab Montag gelten in der Europäischen Union neue Regeln für den Artenschutz
Archivmeldung vom 22.02.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAm 25. Februar tritt eine neue Verordnung der Europäischen Union zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) in Kraft. Damit werden die Beschlüsse der Artenschutzkonferenz CITES vom Juni 2007 EU-weit umgesetzt.
Die Neuerung gilt als wichtige Weichenstellung für den Artenschutz. „Als weltgrößter Importeur von Wildtieren und -pflanzen nimmt die EU eine Schlüsselrolle für das Überleben bedrohter Arten ein“, sagt WWF-Artenschutzexperte Volker Homes. „Auch in Deutschland ist der illegale Artenhandel nach wie vor ein großes Problem.“ Die neue Regelung soll sowohl Verbesserungen im Kampf gegen den Artenschmuggel als auch für die legale und nachhaltige Nutzung artengeschützter Tiere und Pflanzen bringen.
Nach Angaben von TRAFFIC, dem gemeinsamen Artenschutzprogramm von WWF und Weltnaturschutzunion IUCN, importierte die EU von 2000-2005 etwa 70 Prozent aller geschützten lebenden Vogelarten und 50 Prozent des weltweit gehandelten Kaviars. Die Importe erfolgen zwar großteils legal, manchmal jedoch auch – ob bewusst oder unbewusst – illegal. So kann jeder Geschäftsreisende oder Tourist ungewollt zum Schmuggler werden, wenn er etwa eine Dose Kaviar zu viel mit nach Hause nimmt. Wer mehr als 125 Gramm der begehrten Stör-Eier in die EU importiert, überschreitet ab Montag die für den Eigenbedarf festgelegte Freigrenze und macht sich somit strafbar, wenn er keine Importgenehmigung der EU vorweisen kann. Bisher lag die erlaubte Menge bei 250 Gramm. Außerdem ist weiterhin nur Kaviar in Behältnissen mit CITES-Etikett erlaubt. Die dramatischen Rückgänge wild lebender Störe haben diese Maßnahmen nötig gemacht. „Das Kaspische Meer wurde in den letzten Jahren wegen der großen Nachfrage nach Kaviar beinahe leer gefischt“, betont WWF-Experte Homes.
Während die Einfuhr geschützter Tiere und Pflanzen ohne behördliche Dokumente generell verboten ist, sind einige wenige Produkte als Reiseandenken erlaubt: Bis zu drei so genannte „Regenstöcke“ aus Kaktus, bis zu vier Krokodilleder-Produkte sowie bis zu drei Gehäuse von Fechterschnecken durften schon bislang pro Person mitgebracht werden. Diese Liste wird ab sofort um maximal drei Riesenmuscheln und vier getrocknete Seepferdchen , beliebten Mitbringseln aus dem Urlaub, ergänzt.
„Artenschutz und Handel müssen kein Widerspruch sein“, unterstreicht Homes. Die nachhaltige Nutzung von Heilpflanzen oder die legale Nachzucht von gefährdeten Reptilien oder Vögeln könnten sogar ein wertvoller Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt sein.
Quelle: WWF