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Deutsche Wildtier Stiftung: Im Februar verliert auch der Platzhirsch sein Geweih

Archivmeldung vom 15.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Deutsche Wildtierstiftung
Bild: Deutsche Wildtierstiftung

Sollten Sie beim Spaziergang im Wald die Geweihstange eines Rothirschen - der Jäger spricht von Abwurfstange - finden, müssen Sie sich nicht um die Gesundheit des Tieres sorgen: Hirsche verlieren jetzt im Februar ihr Geweih. Das ist ein ganz natürlicher Vorgang. Grund für den Abwurf der Geweihstangen ist der Tiefststand des Sexualhormons Testosteron beim Rothirsch im Februar. Früher hieß der Monat Februar auch Hornung. "Dabei besteht das Geweih eines Rothirschen keineswegs aus Horn, sondern aus Knochensubstanz", erläutert Dr. Andreas Kinser, Forst- und Jagdexperte der Deutschen Wildtier Stiftung.

Wissenschaftler kennen heute zwar den Vorgang des Geweihabwurfes, doch warum die Natur dem Tier einen derartigen körperlichen Kraftakt zumutet, ist ungeklärt. Fest steht: Das Tier bildet innerhalb von etwa 140 Tagen ein völlig neues Geweih aus. "Dem Körper wird während des Geweihwachstums viel Kalzium für die Knochenbildung entzogen", sagt Dr. Kinser. "Denn eine einzelne Geweihstange kann bis zu sieben Kilogramm wiegen."

Knochenfressende Zellen, sogenannte Osteoklasten, zerstören als Folge des sinkenden Hormonspiegels die Knochensubstanz zwischen dem Geweih und den knöchernen Stirnzapfen, den sogenannten Rosenstöcken, am Kopf des Tieres. Dadurch löst sich die Geweihstange - und auch der stolzeste aller Platzhirsche steht im Februar plötzlich "oben ohne" da.

In der Natur wird alles genutzt - auch die abgeworfenen Geweihstangen. Sie sind aufgrund ihres hohen Kalk- und Phosphorgehaltes bei Nagetieren wie Mäusen beliebt. Das Sammeln und Mitnehmen von Abwurfstangen ist Waldbesuchern allerdings nicht erlaubt. "Wer unbefugt ist und Abwurfstangen mitnimmt, macht sich der Wilderei schuldig", sagt Kinser.

Quelle: Deutsche Wildtier Stiftung (ots)

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