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Verfahren gegen mutmaßlichen Taubenkiller vom Kölner Dom eingestellt

Archivmeldung vom 18.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Amtsgericht Köln stellte heute das Strafverfahren gegen einen Mann ein, der professionell am Kölner Dom Tauben angelockt und getötet haben soll. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hatte Strafanzeige erstattet und ist darüber empört.

Tierschützer hatten am 1. Oktober 2006 im Beisein der Polizei einen Mann überführt, der Schlüsselgewalt zum Domgelände hatte und mit 19 noch warmen, getöteten Tauben das Gelände verließ. Das Amtsgericht Köln stellte das Verfahren heute ohne Anhörung aller Zeugen ein.

Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte kommentiert: “Das Urteil ist ein Affront gegen das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz. Es spiegelt nicht die gestiegene Bedeutung des staatlichen Schutzauftrags für Tiere wider, die der Tierschutz mit seiner Verankerung im Grundgesetz vor sechs Jahren erhalten hat. Dem Beklagten und der Öffentlichkeit wird doch signalisiert, dass es sich nur um eine Bagatelle handelt.” Da Tierschutzorganisationen bislang kein Klagerecht haben, konnte der Bundesverband nur Strafanzeige erstatten und ist am Prozess nicht beteiligt. Die Tierrechtler fordern daher seit Jahren das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen, um in Gerichtsverfahren als Anwalt der Tiere deren Rechte zur Geltung zu bringen.

Um in Köln das offensichtliche Problem mit Stadttauben tierschutzgerecht anzugehen und nachhaltig zu lösen, bieten Tierschützer der Stadtverwaltung bereits seit Jahren Hilfe an. Auch der Bundesverband appellierte in einem Schreiben an den Oberbürgermeister sowie an alle Fraktionen, dringend mit dem bewährten Geburtenkontroll-Konzept zu beginnen. Das Konzept basiert auf Bindung der Stadttauben an Taubenschläge, kontrolliere Fütterung und Austausch der Gelege durch Ei-Attrappen. Es wurde von der Bundesarbeitsgruppe Stadttauben, die dem Bundesverband angeschlossen ist, entwickelt und bisher in rund 40 deutschen Städten eingeführt. Dort wird es durchweg von Behördenvertretern und Tierschützern begrüßt, wie eine Städtebefragung des Verbandes bestätigt.

Quelle: Menschen für Tierrechte

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