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Stromkonzerne planen illegalen Laufzeit-Deal

Archivmeldung vom 11.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Ringtausch von Strommengen des AKW Mülheim-Kärlich zum AKW Isar 1 ist nach dem gültigen Atomgesetz verboten. Übertragung von Stade auf Biblis A setzt langwierige Nachrüstungen voraus. Bundesumweltministerium muss illegalen Deals der Stromkonzerne Einhalt gebieten.

In der heutigen Ausgaben des "Handelsblatt" und des "Tagesspiegels" wird berichtet, dass die Stromkonzerne einen Ringtausch von Stromkontingenten ihrer Atomkraftwerke vorbereiten, um zu verhindern, dass die Reaktoren Neckarwestheim 1 und Biblis A noch in diesem Jahr und Isar 1 im nächsten Jahr abgeschaltet werden müssen.

Angedacht ist ein zweistufiger Tausch: Die noch vorhandenen Reststrommengen des 2003 abgeschalteten Eon-AKW Stade sollen auf Neckarwestheim und Biblis übertragen werden. Im Gegenzug würde RWE Strommengen des AKW Mülheim-Kärlich zuerst auf den eigenen Reaktor Biblis B und von dort auf das Eon-Kraftwerk Isar 1 übertragen. Der Reaktor bei Landshut hat nur noch eigene Reststrommengen bis 2011.

Dazu erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: „Um ihre schrottreifen Uralt-Reaktoren vor dem Abschalten zu bewahren, schrecken die Atomkonzerne selbst vor einem doppelten Rechtsbruch nicht zurück. Strommengen des nur kurz betriebenen AKW Mülheim-Kärlich dürfen auch über den Umweg Biblis B nicht beim AKW Isar 1 landen. Das legt §7 Abs. 1d des Atomgesetzes unmissverständlich fest. Vielmehr darf die Mülheim-Kärlich zugestandene Elektrizitätsmenge ‚nur nach Übertragung auf die dort (in einer Fußnote im Anhang zum Atomgesetz) aufgeführten Kernkraftwerke in diesen produziert werden‘. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Regelung bereits bestätigt. Das AKW Isar 1 ist in der besagten Fußnote des Atomgesetzes nicht aufgeführt.

Auch die Übertragung von Reststrommengen des AKW Stade auf Biblis A ist nicht ohne Weiteres zulässig. Denn das Bundesumweltministerium hat im Jahr 2000 einem kräftig abgespeckten Nachrüstungsprogramm für Biblis A zugestimmt. Unter anderem fiel der bereits von der CDU-Landesregierung angeordnete Bau einer unabhängigen Notstandswarte unter den Tisch. Der damalige Leiter der Bundesatomaufsicht, Wolfgang Renneberg, erklärte dazu unlängst im Interview mit unserer Zeitschrift '.ausgestrahlt': 'Das war eine Frage der Verhältnismäßigkeit und hing mit den kurzen Restlaufzeiten von Biblis zusammen.' Die Absprache mit RWE geht auch aus Anlage 2 des Atomkonsens-Vertrages hervor.

Wenn RWE jetzt plant, die Restlaufzeit des AKW Biblis A mit Strommengen des AKW Stade zu verlängern, so müssen die ursprünglichen Nachrüstungs-Auflagen wieder auf den Tisch. Bundesumweltminister Röttgen hat die Pflicht, im Sicherheitsinteresse der Bevölkerung hier einzuschreiten. Müsste RWE das AKW Biblis A auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik bringen, würde der Konzern schnell jedes Interesse an einem Weiterbetrieb des Schrottreaktors verlieren. 

Quelle:  .ausgestrahlt

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