Bericht: Bundesregierung lockert Vorschriften für Gentechnik
Archivmeldung vom 13.01.2017
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Freigeschaltet durch André OttDas Kabinett beschloss im November 2016 eine umstrittene Änderung des Gentechnikgesetzes, berichtet der "Spiegel". Bislang galt in der deutschen Umwelt- und Gesundheitspolitik das Vorsorgeprinzip: Ein Produkt kann schon bei ausreichendem Verdacht verboten werden. In dem Gesetz heißt es nun, dass bei bestimmten Züchtungstechniken neben dem Vorsorgeprinzip das "Innovationsprinzip" gelten solle.
Darauf drängen Chemie- und Saatgutkonzerne in Brüssel seit Jahren. Kritiker sehen darin ein Einfallstor für gentechnisch veränderte Pflanzen und Lebensmittel. Eingefügt wurde der Passus erst am Tag vor der Kabinettssitzung nach einer Telefonkonferenz der drei Staatssekretäre aus Agrar-, Forschungs- und Umweltministerium; auch Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth (SPD) hatte zugestimmt.
Matthias Miersch, Umweltexperte der SPD-Bundestagsfraktion, spricht hingegen von einem "gefährlichen Paradigmenwechsel, der auf keinen Fall durchgehen darf". Grüne, Linke und SPD wollen gegen das Gesetz stimmen. Der Entwurf sei "extrem problematisch", sagte die SPD-Agrarexpertin Elvira Drobinski-Weiß. "Zur Not gibt es eben kein Gesetz."
Quelle: dts Nachrichtenagentur