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Jahr: Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Schächten zeigt Lücken des Tierschutzes

Archivmeldung vom 01.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zum Schächten erklärt der Tierschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Jahr MdB:

Obwohl das Grundgesetz den Tierschutz seit Mitte 2002 als Staatszielbestimmung festschreibt, zog das Bundesverwaltungsgericht daraus nicht die erhofften tierschutzpolitischen Konsequenzen. Am 23.11.2006 urteilten die Richter, dass auch die Einführung des Staatszieles Tierschutz an der Auslegung der Vorschriften des "Schächtparagraphen" nichts ändert. Danach ist das betäubungslose Schlachten grundsätzlich verboten. Ausnahmen davon werden aber genehmigt, um den Bedürfnissen der Angehörigen von Religionsgemeinschaften zu entsprechen. Damit stellte sich das Gericht auf die Linie eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2002. Damals jedoch gab es die Staatszielbestimmung Tierschutz noch nicht. Mit einer Begründung des Urteils ist frühestens in sechs Wochen zu rechnen.

Fernab der rechtlichen Auseinandersetzung ist das davon ausgehende Signal eines begrenzten oder gar wirkungslosen Tierschutzes zu bedauern. Schächten, also das betäubungslose Schlachten, ist grausam und mit erheblichem Leid für die Tiere verbunden. Das darf nicht vergessen werden.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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