Jahr: Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Schächten zeigt Lücken des Tierschutzes
Archivmeldung vom 01.12.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAnlässlich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zum Schächten erklärt der Tierschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Jahr MdB:
Obwohl das Grundgesetz den Tierschutz seit Mitte 2002 als
Staatszielbestimmung festschreibt, zog das Bundesverwaltungsgericht
daraus nicht die erhofften tierschutzpolitischen Konsequenzen. Am
23.11.2006 urteilten die Richter, dass auch die Einführung des
Staatszieles Tierschutz an der Auslegung der Vorschriften des
"Schächtparagraphen" nichts ändert. Danach ist das betäubungslose
Schlachten grundsätzlich verboten. Ausnahmen davon werden aber
genehmigt, um den Bedürfnissen der Angehörigen von
Religionsgemeinschaften zu entsprechen. Damit stellte sich das
Gericht auf die Linie eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von
Anfang 2002. Damals jedoch gab es die Staatszielbestimmung Tierschutz
noch nicht. Mit einer Begründung des Urteils ist frühestens in sechs
Wochen zu rechnen.
Fernab der rechtlichen Auseinandersetzung ist das davon ausgehende Signal eines begrenzten oder gar wirkungslosen Tierschutzes zu bedauern. Schächten, also das betäubungslose Schlachten, ist grausam und mit erheblichem Leid für die Tiere verbunden. Das darf nicht vergessen werden.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion