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BBU: Fracking-Erlass des niedersächsischen Wirtschaftministeriums ist handwerklich schlecht und inhaltlich unzureichend

Archivmeldung vom 18.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Protest gegen Fracking
Protest gegen Fracking

Deutliche Kritik übt der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) am Fracking-Erlass des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums vom 27.5.2014 gegenüber dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Niedersachsen. Der Erlass, der der Öffentlichkeit als großer Wurf verkauft wurde, ist nach Ansicht des BBU nicht nur völlig unzureichend, sondern auch handwerklich schlecht formuliert. Er ist ungeeignet, Fracking sowohl im Sandstein (Tight-Gas-Lagerstätten) wie auch im Schiefergestein zu verhindern.

So bezieht sich der Erlass lediglich auf „unkonventionelle Erdgas- und Erdöllagerstätten“ ohne diese exakt zu definieren. Nach dem bisherigen Verhalten von Niedersachsen muss davon ausgegangen werden, dass damit Fracking in tight-Gas-Lagerstätten wie bisher möglich sein soll. Die niedersächsische Landesregierung hat bisher jedoch keinen einzigen Beleg vorlegen können, der eine geringere Gefährlichkeit von Fracking im Sandstein im Vergleich zu Schiefergestein beweist. Damit bestehen erhebliche Gefahren durch Fracking im Sandgestein fort.

Zur Wirksamkeit des angeblichen Verbots von Fracking im Schiefergestein führt Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU aus: „Der zentrale Satz des nur sieben Zeilen umfassenden Erlasses an das LBEG in Bezug auf Schiefergas-Fracking lautet: ‚Vor diesem Hintergrund weise ich sie an, keine Genehmigungen für derartige Vorhaben zu erteilen.‘ Doch die Anweisung geht ins Leere. Bergrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen sind keine Genehmigungen. Und die anschließend erforderlichen Betriebspläne bedürfen einer Zulassung und keiner Genehmigung. Anscheinend hat das Wirtschaftsministerium die leere Menge geregelt, mit der Folge, dass Fracking in Niedersachsen sogar im Schiefergestein nicht wirksam untersagt ist.“

Kritisiert wird vom BBU auch das Verfahren zur Übermittlung des Erlasses an Umweltorganisationen. Etwa zehn Tage dauerte es, bis die Pressestelle des Wirtschaftministeriums den Erlass übermittelte. Anfragende aus der Anti-Fracking-Bewegung sollten dabei mit immer neuen Begründungen abgewimmelt werden. Mal hieß es, der Erlass sei noch nicht fertig, obwohl er dem LBEG längst zugegangen war. Ein anderes Mal sollten sich Anfragende damit zufrieden geben, dass ihnen der Erlass am Telefon vorgelesen wurde. Auch die Antwort, man kenne das Umweltinformationsrecht Niedersachsens und der Europäischen Union nicht, mussten staunende Anrufende vernehmen. Der BBU fordert das niedersächsische Wirtschaftministerium daher auf, dafür zu sorgen, dass derartige Praktiken eingestellt werden und die auskunftbegehrende Bevölkerung zukünftig korrekt behandelt wird.

Der Erlass ist auf der BBU-Homepage zu finden unter http://www.bbu-online.de/Arbeitsbereiche/Fracking/SKMBT_C36014060617150%20%283%29.pdf

BBU: BGR-Einsatz für Fracking rein ideologisch motiviert

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat den jüngsten Vorstoß des Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Hans Joachim Kümpel, Fracking ein positives Image zu geben, deutlich kritisiert. Der Umweltverband bezeichnet die Äußerungen als einen rein ideologisch motivierten Vorstoß, der keine naturwissenschaftliche Basis besitzt. Ohne neue Fakten auf den Tisch zu legen, hatte der BGR-Präsident Fracking als praktisch risikolose Technik bezeichnet. Der BBU wirft der BGR vor, Erkenntnisse aus den USA, Schadensereignisse aus der Vergangenheit und die internationale Fachliteratur bewusst auszublenden.

Als grob irreführend bezeichnet der BBU dabei die beschönigende Aussage des BGR-Präsidenten, Fracking sei in Deutschland in über 50 Jahren in mehr als 320 Fällen angewandt worden; „dabei habe man Erfahrungen gewonnen.“

Oliver Kalusch, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt: „BGR-Präsident Kümpel wirft Nebelkerzen. Ein systematisches Monitoring, eine Überprüfung der Frac-Vorgänge und eine unabhängige Auswertung von Monitoring-Ergebnissen existieren nicht. Bereits in der Vergangenheit haben Experten immer wieder die Offenlegung angeblicher Daten gefordert. Dies ist die BGR bis heute schuldig geblieben. Die immer wieder vorgebrachten positiven Erfahrungen mit Fracking existieren nicht.“

Der BBU macht darauf aufmerksam, dass dies nicht der erste Vorgang ist, der erhebliche Zweifel an einer seriösen Arbeit der BGR aufkommen lässt .So enthüllte ein Nachrichtenmagazin 2006 eine Studie, gemäß der zwei Erdbeben in Norddeutschland vom Herbst 2004 und Sommer 2005 vermutlich von der Erdgasförderung verursacht wurden. Statt die Studie ernst zu nehmen, an der auch zwei Experten der BGR beteiligt wurden, distanzierte sich die Behörde lieber von den Ergebnissen ihrer eigenen Forscher, dementierte einen Zusammenhang zwischen starken Erdbeben und der Gasförderung und stellte sich somit gegen Deutschlands kompetenteste Erdbebenwissenschaftler.

Für den BBU ist klar, dass die BGR die Augen vor den Gefahren des Frackings systematisch verschließt. Der Umweltverband fordert daher das Bundes-Wirtschaftsministerium auf, einzugreifen und sicherzustellen, dass die Behörde zukünftig nach wissenschaftlichen und nicht nach ideologischen Maßstäben arbeitet.

Quelle: BBU

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