Italien verbietet den Vogelfang
Archivmeldung vom 02.12.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie italienische Regierung hat heute den Vogelfang endgültig verboten. Die letzten 92 Großfanganlagen (die sog. "Roccoli"), die in Norditalien noch in Betrieb waren, müssen umgehend den Betrieb einstellen. Hintergrund ist ein seit Jahren bei der Europäischen Union anhängiges Verfahren wegen Verstoßes gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie, das von den italienischen Naturschutzverbänden LIPU und LAC und dem in Bonn ansässigen Komitee gegen den Vogelmord initiiert wurde. Im November hat Brüssel Italien mit einer Strafe in Millionenhöhe gedroht, wenn die Fanganlagen nicht geschlossen werden.
"Der Verbot des Vogelfangs in Italien ist ein Meilenstein für den Zugvogelschutz", erklärt Heinz Schwarze vom Komitee gegen den Vogelmord. "Natur- und Tierschützer aus ganz Europa haben Jahrzehnte dafür gekämpft, nun müssen die Netze endlich eingeholt werden."
Die bereits 1979 verabschiedete Vogelschutzrichtlinie verbietet den Vogelfang in der gesamten EU. Die oberitalienischen Regionen Lombardei und Emilia-Romagna haben bis zum Schluss unter Berufung auf Traditionen den Betrieb der riesigen Roccoli mit insgesamt rund 27 Kilometern Netzen erlaubt. In den letzten Jahren war der Fang von jährlich bis zu 40.000 Lerchen, Drosseln und Finken genehmigt worden - die Tiere wurden als lebende Lockvögel bei der Jagd eingesetzt. Die EU-Kommission verweist in einer Stellungnahme an die italienische Regierung darauf, dass die Vögel auch gezüchtet werden könnten und eine Naturentnahme deswegen nicht notwendig sei.
Quelle: Komitee gegen den Vogelmord e. V. (ots)