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Erfolg für PETA: Ermittlungsverfahren im Fall des ‚Dressurpferdes‘ Totilas bestätigt schwere Kritik an der Trainingsmethode ‚Rollkur‘

Archivmeldung vom 27.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Edward Gal mit Totilas, NIC Assen 2009
Edward Gal mit Totilas, NIC Assen 2009

Foto: Roland Hitze
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Schicksal des erfolgreichen „Dressurpferdes“ Totilas erregt auch weiterhin die Gemüter: Totilas galt viele Jahre als das beste „Dressurpferd“ der Welt. Inszeniert als kraftvoller und glücklicher Gewinner, wurde der heute 12-jährige niederländische Warmblut-Hengst zum Zentrum medialer Aufmerksamkeit Doch wie Recherchen der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. zeigten, klaffte zwischen der Berichterstattung und der Lebensrealität von Totilas eine große Lücke.

Im Jahr 2010 wurde der mehrfache Weltmeister für eine zweistellige Rekord-Millionensumme an den Unternehmer und Springreiter Paul Schockemöhle verkauft. Mittlerweile in eine Besitzergemeinschaft mit der ehemaligen Dressurreiterin Ann Kathrin Linsenhoff übergegangen, wird Totilas seitdem von Linsenhoffs Stiefsohn Matthias Alexander Rath geritten – und seit 2012 mit der „Rollkur“ genannten systemischen Überdehnung des Halses trainiert. Darüber hinaus lebt Totilas in Boxenhaltung – vielfach ohne Kontakt zu Artgenossen wird er meist nur zum Training hinausgeführt. Wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hatte PETA Deutschland e.V. Strafanzeige gegen den Halter und Trainer erstattet und fordert insgesamt ein Verbot der Trainingsmethode „Rollkur“.

Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Rath / Schockemöhle jetzt eingestellt. Grundlage der Entscheidung ist das Ergebnis einer über dreistündigen Untersuchung des Pferdes durch eine Gutachterkommission unter Leitung der hessischen Tierschutzbeauftragten im Dezember 2012. Es konnten keine unmittelbaren Schäden, Schmerzen und Leiden aus der Rollkur-Dressur im April des vergangenen Jahres nachgewiesen werden.

PETA weist jedoch darauf hin, dass die Gutachter-Kommission und auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt deutlich betonen, dass die „Rollkur“ als Trainingsmethode abzulehnen ist. Im Gutachten heißt es: „Deshalb ist sie (die Rollkur bzw. Hyperflexion, Anm. von PETA) aus Gründen des Tierschutzes abzulehnen.“ (Gutachten der Landesbeauftragten für Angelegenheiten des Tierschutzes Hessen v. 21.12.2012). Die Staatsanwaltschaft selbst übt in ihrem ausführlichen Bescheid heftige Kritik an den Verbandsrichtlinien der deutschen und internationalen Reiterlichen Vereinigungen. Diese liefern – so Zitat aus dem Bescheid der Staatsanwaltschaft – „ein ‚Einfallstor‘ für die missbräuchliche Anwendung der Hyperflexion“. Die Staatsanwaltschaft bestätigt zudem, dass berechtigte Kritik an der weiten Verbreitung der Rollkur zulässig ist.

„Das Totilas-Verfahren hat dazu geführt, dass die Sensibilität zum Thema Rollkur in der Deutschen Reiterlichen Vereinigung gestiegen ist“, fasst PETA-Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn die Entwicklung zusammen. „Es sei daran erinnert, dass sich Rath öffentlich darüber beklagt hatte, dass die Verbände ihm kaum Rückendeckung in diesem Verfahren gegeben hätten – zu Recht, wie nun bestätigt wurde.“

Auch wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, so ist die Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft und die Gutachter ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um die „Rollkur“ als Trainingsmethode von den Turnierplätzen zu verbannen. PETA kämpft auch in Zukunft für die Rechte der Pferde – auch im sogenannten „Rennsport“.

Quelle: PETA Deutschland e.V.

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