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NABU: Neues Gesetz zur Planbeschleunigung macht es möglich, Umweltschäden zu vertuschen

Archivmeldung vom 06.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Das Gesetz zur Planbeschleunigung, das am 9. November den Bundestag passieren soll, ist nach Einschätzung des NABU völlig ungeeignet, das Ziel einer schnelleren, qualitativ hochwertigen Planung zu erreichen. Weil die schlechte Planung großer Vorhaben rechtlich angreifbar ist, verbuchen Umweltverbände in Verwaltungsgerichtsverfahren oft Erfolge.

"Logisch und konsequent wäre es, die Planung so zu verbessern, dass langwierige Verfahren vermieden werden. Stattdessen soll nun ein Gesetz verabschiedet werden, das hilft, Umweltschäden zu vertuschen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Versäumnisse bei der Planung nun auch noch gesetzlich legitimiert werden", sagt Leif Miller, Bundesgeschäftsführer des NABU. Gleichzeitig würden Umweltverbände durch das Gesetz daran gehindert, eine unzureichende Planungspraxis wirkungsvoll rechtlich überprüfen zu lassen. Dabei ist mit der Aarhus-Konvention der Vereinten Nationen der ungehinderte Zugang zu Gerichten sowie eine adäquate Information und Beteiligung der Öffentlichkeit in umweltrelevanten Angelegenheiten auch von Deutschland völkerrechtlich anerkannt worden. "Das Gesetz ist der maximale Rückschritt für die Verbandsbeteiligung", so Miller.

Dass zudem diskutiert wird, im Gesetzestext mit der Fehmarnbeltquerung ein konkretes Projekt zu benennen, zeige, wie Vorhaben zukünftig möglichst störungsfrei abgewickelt werden sollen, obwohl sie ökologisch höchst umstritten sind. "So ein Vorgehen kennt man allenfalls aus politischen Systemen, deren Ansprüche an Demokratie, Transparenz und Beteiligung weniger ausgeprägt sind", so Malte Siegert, Fehmarnbelt-Experte des NABU.

Der NABU fordert ein besseres Planfeststellungrecht. Dieses beinhaltet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Umweltverbände, unabhängige Planfeststellungsinstanzen und Gutachter sowie eine ernsthafte Prüfung möglicher Alternativen. Siegert: "Andernfalls bleibt der Schutz von Natur, Umwelt und Bevölkerung nur ein politisches Lippenbekenntnis."

Weitere Informationen zu den Hintergrundmaterialien des NABU zur geplanten Gesetzesnovelle: www.nabu.de/planungsbeschleunigung

Quelle: NABU (ots)

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