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Deutschland droht Engpass an Freilandeiern

Archivmeldung vom 09.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: w.r.wagner / pixelio.de
Bild: w.r.wagner / pixelio.de

Die deutschen Eierproduzenten erwarten in Folge der Vogelgrippe in der Hühnerhochburg Niedersachsen einen Engpass an Eiern aus Freilandhaltung. Das erklärte Günther Scheper, Vorsitzender des Bundesverbandes Ei, im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er verwies auf die anhaltende Stallpflicht in weiten Teilen der Region Weser-Ems. Hier dürfen die Legehennen nach wie vor nicht vor die Stalltür, auch wenn das Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen den Ausbruch der Geflügelpest am Mittwoch offiziell für erloschen erklärt hatte. Die zuständigen Veterinärbehörden begründen das mit der andauernd hohen Gefahr einer Ansteckung etwa durch Wildvögel.

In den kommenden Tagen ende eine zwölfwöchige Frist, die es den Landwirten in der Region bislang ausnahmsweise erlaubt habe, die Eier trotz Aufstallpflicht als Eier aus Freilandhaltung zu deklarieren, sagte Scheper der NOZ. Nach Ablauf der Frist müssten die tierischen Produkte dann als Bodenhaltung deklariert werden. Für die Landwirte bedeute das "einen erheblichen wirtschaftlichen Verlust", da die Produktionskosten weiter auf dem Niveau der Freilandhaltung lägen, der Erlös für Eier aus der Bodenhaltung aber geringer sei. "Möglicherweise werden die Bestände nun früher geschlachtet, um den wirtschaftlichen Verlust einzudämmen", sagte Scheper.

Das betonte auch Dieter Oltmann, Geschäftsführer der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, im Gespräch mit der NOZ. Sein Verband erwarte, dass in den kommenden Wochen zusätzlich Eier aus den Niederlanden auf den deutschen Markt drängen und für einen zusätzlichen Preisverfall infolge des Überangebots führen könnten. In den Niederlanden wird ebenfalls an einer Stallpflicht festgehalten, auch hier läuft die nach EU-Recht vorgeschriebene Zwölf-Wochen-Frist ab.

Oltmann sagte der Zeitung: "Wir stehen in Kontakt mit der Bundesregierung, der Landesregierung und den betroffenen Landkreisen. Die Zwölf-Wochen-Frist gehört unter Berücksichtigung der Risikobewertung auf den Prüfstand." Zudem könnten sich auch einzelne Tierhalter an ihre jeweiligen Landkreise wenden, "und um eine betriebsbezogene Risikoanalyse bitten." Möglicherweise könnte dann die Stallpflicht für einzelne Betriebe außerhalb von Zonen des Wildvogelflugs aufgehoben werden, da hier die Ansteckungsgefahr geringer ist.

In den Landkreisen im besonders tierhaltungsintensiven Raum Weser-Ems muss das Geflügel weiter im Stall bleiben. So hatten beispielsweise das Emsland und der Landkreis Vechta eine Verlängerung angeordnet."Grundsätzlich können wirtschaftliche Erwägungen nicht Bestandteil der tierseuchenrechtlichen Risikobewertung sein", hatte der emsländische Landrat Reinhard Winter mitgeteilt. Andere Behörden haben die Stallpflicht mittlerweile wieder aufgehoben, etwa der Landkreis Verden.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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