Durchbruch in Spanien: Regierung legt Entwurf für neue Förderregeln für Solarstrom vor
Archivmeldung vom 04.12.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWie die Solarpraxis AG bereits im Oktober berichtete, plante die spanische Regierung die Verlängerung ihrer großzügige Förderung von Strom aus Solaranlagen. Auf Grund eigener Recherchen wiesen damals die Solarpraxis AG und die Unternehmensberatung eclareon GmbH Branchenmeldungen zurück, nach denen die spanische Solarförderung vor tiefen Einschnitten stünde.
Nun hat das spanische Industrie- und Energieministerium den Entwurf
für die neuen Vergütungssätze zur Einspeisung von Strom aus
erneuerbaren Energien, darunter auch für Solarstrom (Photovoltaik,
PV), der nationalen Regulierungsbehörde für Energiefragen CNE
vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht jährliche Steigerungsraten vor.
Die Tarife orientieren sich an drei verschiedenen Anlagengrößen.
So erhalten die Betreiber von PV-Anlagen bis 100 Kilowatt rund 44
Cent je Kilowattstunde gutgeschrieben. Strom aus Anlagen zwischen 100
Kilowatt und zehn Megawatt wird mit 41,7 Cent je Kilowattstunde
vergütet. Für Sonnenstrom aus größeren Anlagen (über zehn Megawatt)
werden rund 23 Cent je Kilowattstunde berechnet. Die kontinuierliche
Steigerung über die Laufzeit der Anlagen erfolgt nicht mehr wie
bisher über den Stromreferenztarif, sondern über die Anbindung an die
jährliche Inflationsrate.
"Diese Tarife sind vor allem für die Betreiber großer Anlagen sehr
attraktiv", sagt David Pérez, Geschäftsführer der
Unternehmensberatung Eclareon in Madrid, die auf die Beratung von
Industrieunternehmen im Sektor der erneuerbaren Energien
spezialisiert ist. "Die Laufzeit der Vergütung erstreckt sich nach
wie vor über die gesamte Lebensdauer einer PV-Anlage, mit einem
prozentualen Abschlag ab Jahr 26 nach ihrer Installation. Die neuen
inflationsgebundenen Tarifsteigerungen gelten ab 2010 nicht nur für
neue Anlagen, sondern auch für Anlagen, die in früheren Jahren
errichtet wurden. Zwischen 2007 und 2010 ist eine Übergangsphase
vorgesehen." Branchenkenner Pérez sieht in dem Gesetzentwurf auch
Schwächen: "Die Einspeisevergütung wird große PV-Anlagen begünstigen.
Kleinere oder mittlere Systeme profitieren weniger. Außerdem wird in
diesem Entwurf die garantierte Vergütung bei einem Marktvolumen von
317 Megawatt gedeckelt. Das ist eindeutig zu wenig." Er erwartet ab
2008 einen starken Zuwachs auf dem spanischen PV-Markt. 2006 brachten
die Spanier rund 70 Megawatt PV-Leistung auf die Dächer, 2007 könnten
150 Megawatt neu installierter PV-Leistung erreicht werden. "Wir
werden das Limit von 317 Megawatt also sehr bald ausschöpfen",
mutmaßt Pérez.
Das Gesetz könnte schon im Januar 2007 in Kraft treten -
vorausgesetzt, die parlamentarischen Debatten kommen entsprechend
voran. Die nächste Tarifreform ist für 2010 vorgesehen.
Die Berliner Solarpraxis AG ist das führende Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen der Solarbranche. Seit 1998 generiert und vermarktet sie Wissen aus der Branche der Erneuerbaren Energien, vor allem der Solarenergie, für Unternehmen, Handwerk, Verbände, Politik und eine breite Öffentlichkeit. Die Solarpraxis AG erstellt technische Dokumentationen. Sie publiziert in einem eigenen Verlag Fachliteratur und organisiert Kongresse sowie Veranstaltungen. Mit ihrem Börsengang im August 2006 ist die Solarpraxis AG das einzige börsennotierte Dienstleistungsunternehmen im Markt der Erneuerbaren Energien.
Quelle: Pressemitteilung Solarpraxis AG