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NABU: Bird-O-Mat hilft bei der Wahl zum Vogel des Jahres

Archivmeldung vom 24.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Teichralle (Teichhuhn) mit Wurm
Teichralle (Teichhuhn) mit Wurm

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zarte Töne, munteres Tschilpen oder prägnante Knack-Laute: Bei der Wahl zum Vogel des Jahres 2023 treten fünf Kandidaten mit ganz unterschiedlichen Gesängen an. Für jeden Geschmack ist etwas dabei. Soll es ein Vogel sein, der am Wasser lebt oder lieber einer, der im Wald wohnt oder gar ein Städter?

Die Anwärter auf den Titel kann man jetzt spielerisch mit dem NABU-Bird-O-Mat besser kennenlernen. Er ist unter www.NABU.de/birdomat ab sofort freigeschaltet. Jeder und jede kann damit seinen oder ihren gefiederten Favoriten unter den fünf Kandidaten bestimmen.

"Mehr als 80.000 Menschen haben sich bei der Anfang September gestarteten Vogelwahl schon für einen der Kandidaten entschieden und online ihr Kreuzchen gemacht", so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. "Für die, die noch unschlüssig sind, haben wir eine Entscheidungshilfe entwickelt. Ganz genau wie bei einer politischen Wahl kann man mithilfe des Bird-O-Mat den Kandidaten finden, der am besten zu einem passt."

Zur Wahl stehen Braunkehlchen, Feldsperling, Neuntöter, Teichhuhn und Trauerschnäpper. Jeder Kandidat steht für ein Naturschutzthema, das mehr Aufmerksamkeit braucht. So wünscht sich das Teichhuhn naturnahe Ufer, dem Trauerschnäpper macht der Klimawandel zu schaffen, dem Neuntöter fehlen Insekten, der Feldsperling vermisst Wildwuchs in Gärten und das Braunkehlchen bunte Wiesen.

Bis zum 27. Oktober ist das virtuelle Wahllokal unter www.vogeldesjahres.de geöffnet. Noch am selben Tag wird der Sieger bekanntgegeben. Der "Vogel des Jahres" wurde in Deutschland erstmals im Jahr 1971 gekürt. Seit 2021 wird er durch eine öffentliche Wahl bestimmt.

  • Bird-O-Mat: www.NABU.de/birdomat

Quelle: NABU (ots)

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