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21 Verbände fordern mit Resolution die Regulierung und Kennzeichnung neuer Gentechniken

Archivmeldung vom 03.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Keine Gentechnik
Keine Gentechnik

Bild: Christian Beuschel / pixelio.de

Gentechnik bleibt Gentechnik. Auch neue Verfahren und Produkte müssen entsprechend reguliert und gekennzeichnet werden. Das fordern 21 Organisationen und Stiftungen aus den Bereichen Landwirtschaft sowie Umwelt- und Verbraucherschutz in einer Resolution an den Deutschen Bundestag und Europaabgeordnete.

Hintergrund ist ein für Ende Juli erwartetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dabei geht es um die Frage, ob es sich bei Methoden wie "Genom-Editing", "CRISPR/Cas" oder "zielgerichteter Mutagenese" um Gentechnik handelt. Auch mit diesen neuen Verfahren wird das Genom von Tieren und Pflanzen technisch manipuliert. Wie bei der "alten" Gentechnik wird in das Erbgut eingegriffen, teils mit sehr ähnlichen Methoden. Daher seien eine Risikobewertung, die Regulierung und die Kennzeichnung neuer Gentechniken zwingend erforderlich, heißt es in der Resolution.

"Bei den neuen Gentechniken sind die Risiken bisher kaum erforscht, ihre angebliche Sicherheit ist bisher eine unbewiesene Behauptung. Deshalb sind ihre Regulierung nach dem Gentechnikrecht und die Kennzeichnung der mit ihnen erzeugten Produkte zwingend geboten", sagte der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger. "Der Gesetzgeber hat gerade bei der Gentechnik eine besondere Sorgfaltspflicht. Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen muss stets Vorrang vor den Interessen der Industrie haben", forderte Weiger.

Die zivilgesellschaftlichen Verbände, darunter der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), der BUND, der Deutsche Naturschutzring (DNR), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und viele weitere Organisationen, erinnern die Regierung an ihre Selbstverpflichtung, das Vorsorgeprinzip konsequent anzuwenden. Im Koalitionsvertrag heißt es, die Regierung werde im Anschluss an die EuGH-Entscheidung zu den neuen Gentechniken "auf europäischer und gegebenenfalls nationaler Ebene Regelungen vornehmen, die das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit gewährleisten". Aus Sicht der Verbände können Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit aber nur gewährleistet werden, wenn alle neuen gentechnischen Verfahren und Produkte nach dem geltenden Gentechnikrecht reguliert und gekennzeichnet werden.

Für den Schutz von Umwelt und Gesundheit steht dabei viel auf dem Spiel: "Bei der Gentechnik geht es um Lebewesen, die sich vermehren, genetisch austauschen und sich auch unkontrolliert ausbreiten können. Gelangen ihre Gene beispielsweise in natürliche Populationen, können sie kaum mehr zurückgeholt werden", warnen die Verbände. Eine systematische Risikobewertung vor der Markteinführung ist bislang nicht vorgeschrieben, Daten zur möglichen Wirkung auf Umwelt und Gesundheit liegen nicht vor.

Die Resolution der Verbände finden Sie zum Download als PDF unter: www.bund.net/gentechnik-resolution

Quelle: BUND (ots)

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