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Mäuseköder können auch Menschen gefährden

Archivmeldung vom 24.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Aufkleber auf einem Zaun
Aufkleber auf einem Zaun

Foto: Saibo/(Magnus Manske)
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Fraßköder, wie beispielsweise chemische Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren, können ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen. Deshalb hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein Merkblatt zur sicheren Anwendung von Mäuseködern veröffentlicht. „Mäuseköder können insbesondere gefährlich sein, wenn sie in die Hände von Kindern gelangen“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Eine chemische Bekämpfung ist deshalb immer das letzte Mittel der Wahl. Vorher sollten nicht-chemische Alternativen, wie z. B. Fallen, geprüft werden.“ Das BfR-Merkblatt gibt Verbrauchertipps zum Schutz der Gesundheit.

Mäuseköder können bei unsachgemäßer Handhabung für den Menschen giftig bzw. gesundheitsschädlich sein. Deshalb ist es wichtig, jeden unnötigen Kontakt mit dem Köder zu vermeiden und das Produkt für Kinder sowie auch für Haus- und Wildtiere unzugänglich auszulegen. Auch der Kontakt mit Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln muss vermieden werden. Falls der Köder dennoch verschluckt wird, sollte der Notarzt gerufen und das Etikett bzw. die Verpackung des Köders vorgezeigt werden. Das BfR weist darauf hin, dass die Gebrauchsanweisung des Köders vor der Anwendung sorgfältig zu lesen ist, um Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Alle Personen, die das Gebäude nutzen, in dem der Mäuseköder ausgelegt wird, müssen über die Auslage des Köders, sein Gefahrenpotential und Vorsichtsmaßnahmen informiert werden. Verschüttete Köder oder tot aufgefundene Mäuse dürfen nicht mit der Hand angefasst werden und sollten in einer Tüte im Hausmüll entsorgt werden. Um Kinder, Haus- und Wildtiere nicht zu gefährden, darf das Gift nicht offen ausgelegt, sondern muss in dafür vorgesehenen Köderstationen in unmittelbarer Nähe von Gebäuden ausgelegt werden.

Köder dienen nicht der Prävention oder der Befallsermittlung. Um einem Befall mit Mäusen vorzubeugen, sollten vielmehr potenzielle Nahrungsquellen wie Lebensmittel, Tierfutter, Kompost oder Müll entfernt beziehungsweise für Mäuse unerreichbar gelagert werden. Auch Unterschlupfmöglichkeiten wie Abfall oder Büsche rund um das Gebäude sollten beseitigt und Zugänge zum Haus, wie Spalten, Löcher oder Katzenklappen, verschlossen werden.

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) (idw)

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