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Weniger Kaninchen für Tierversuche – EU-Kommission schreibt Ersatzverfahren vor

Archivmeldung vom 24.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Prüfung von Chemikalien auf Reizungen der Haut, die üblicherweise an Kaninchen erfolgt, darf in der EU in Kürze nicht mehr im Tierversuch durchgeführt werden. Die EU-Kommission beschloss gestern, ein bereits seit 2007 wissenschaftlich anerkanntes Ersatzverfahren in die Prüfvorschriften für Chemikalien (REACH) aufzunehmen und somit endlich behördlich zuzulassen.

Die zwingende Anwendung des Ersatzverfahrens tritt drei Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Der Test ist bereits im Handel erhältlich. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt den Beschluss, hätte ihn jedoch früher erwartet.

„In Deutschland wurden 2007 noch knapp 900 Kaninchen für solche schmerzhaften Hautreizungstests eingesetzt und das nur, weil die Behörden viel zu lange brauchen, um wissenschaftlich anerkannte Ersatzverfahren in die Prüfvorschriften aufzunehmen. Das muss schneller gehen“, sagt Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Beim sogenannten Hautirritationstest wird den Kaninchen 24 Stunden vor dem Versuch das Fell auf dem Rücken geschoren. Die Tiere werden einzeln gehalten. Die Prüfsubstanz wird auf eine kleine Hautfläche aufgetragen. Wirkt die Substanz hautreizend, entstehen schmerzhafte Entzündungen. Der Test wird zuerst an einem Tier durchgeführt. Wird der Stoff als ätzend eingestuft, werden keine weiteren Tierversuche durchgeführt.
Das Ersatzverfahren, das als EpiSkin und EpiDerm im Handel ist, ist ein Test mit menschlichen Hautmodellen. Um auch weltweite Anerkennung zu erhalten, steht nun allerdings noch die Aufnahme in die OECD-Prüfrichtlinien aus.

Der Bundesverband hatte im April das Kaninchen zum Versuchstier des Jahres 2009 bestimmt, um auf die Leiden dieser Tiere aufmerksam zu machen. Nach Aussagen des Bundesverbandes wird in 2010 ein weiterer Test am Kaninchen durch ein In-vitro-Verfahren ersetzt werden. Der sogenannte Pyrogentest zur Testung fieberauslösender Eigenschaften von Substanzen ist in der Arzneimittelprüfung vorgeschrieben und soll dann statt am Kaninchen an menschlichen Blutzellen durchgeführt werden.

Quelle: Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

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