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Schleswiger Urteil: Atommüll-Lagerung illegal

Archivmeldung vom 19.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt. Bild: .ausgestrahlt
Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt. Bild: .ausgestrahlt

Zur Aufhebung der Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers Brunsbüttel durch das OVG Schleswig erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: „Der Kaiser ist nackt! Oder anders gesagt: Deutschland hat keine legale Lagerung von hochradioaktivem Atommüll mehr. Denn die anderen 16 Lagerhallen für Castor-Behälter sind weitgehend baugleich mit dem Zwischenlager Brunsbüttel. Über 700 Castoren lagern bundesweit in Gebäuden, die nicht gegen Flugzeugabstürze und Angriffe mit panzerbrechenden Waffen gesichert sind."

Jochen Stay weiter: " Damit ist auch der Bund-Länder-Kompromiss von letzter Woche hinfällig. Die dort verabredete Klärung der Castor-Frage bis Januar 2014 ist jetzt nicht mehr möglich. Wo die 26 Behälter gelagert werden sollen, die aus La Hague und Sellafield zurückkommen, steht damit in den Sternen.

Die Lagerung der Castoren, die bereits in der Brunsbütteler Halle stehen, hat seit heute keine Rechtsgrundlage mehr. Aber es gibt auch keinen anderen sicheren Platz für sie. Ein unfassbares Dilemma und ein großes Eigentor für alle, die die weitere Produktion von Atommüll immer noch für verantwortbar halten.

Mit dem heutigen Urteil wird das ganze Dilemma der Atommüll-Frage deutlich: Auch nach Jahrzehnten der Nutzung der Spitzentechnologie Atomkraft, sind wesentliche Sicherheitsfragen ungelöst. Es ist unverantwortlich, immer noch in neun Reaktoren tagtäglich weiteren Atommüll zu produzieren. Die AKW müssen jetzt abgeschaltet werden und nicht erst 2022.“

Quelle: .ausgestrahlt

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