Kfz-Gewerbe: DUH mahnt vor allem geringfügige Verstöße ab
Archivmeldung vom 04.07.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bedauert, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem heutigen Urteil die massenweise rechtliche Verfolgung von Bagatellverstößen durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nicht als missbräuchlich erachtet hat. Eine genaue Analyse sei erst nach Vorliegen der Urteilsgründe möglich, so ein ZDK-Sprecher.
Allerdings wende sich der ZDK entschieden gegen die Aussagen von DUH-Geschäftsführer Resch, die DUH kontrolliere mangels Tätigwerden der Behörden vor allem die Automobilindustrie und verfolge nur gravierende Verstöße. Beides sei falsch. Zum einen seien Angriffsziel der DUH weit überwiegend kleine und mittelständische Autohäuser. Zum anderen würden typischerweise banale Verstöße abgemahnt, vor allem gegen die Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung.
Dabei gehe es beispielsweise um die Schriftgröße der notwendigen Hinweise oder deren Platzierung in einer Anzeige und zunehmend auch um optisch fehlerhaft platzierte Hinweise auf Verbrauch und CO2-Emissionen beim Teilen von Texten in sozialen Netzwerken. Hierdurch verschaffe sich die DUH Millioneneinnahmen, während seriöse Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvereinigungen von der Verfolgung solcher Lappalien die Finger ließen. Der ZDK werde nicht nachlassen in seinen Anstrengungen, hiergegen vorzugehen.
Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ots)