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Zoo Duisburg reagiert nach Gerichtsbeschlüssen wegen Delfinhaltung gegenüber dem WDSF mit "Falschbehauptungen und Lügen"

Archivmeldung vom 21.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Große Tümmler im Duisburger Zoo
Große Tümmler im Duisburger Zoo

Foto: Akshathrajan
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte dem Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) auch in zweiter Instanz Recht gegeben, dass der Zoo Duisburg neben weiterer Daten zur Delfinhaltung auch Angaben zu verstorbenen und nicht mehr vorhandenen Tieren machen muss (AZ 15 A 2350/14). Der Zoo spricht nun von "Falschbehauptungen und Lügen" des WDSF.

Bei einem abschließenden Erörterungstermin mit den Parteien vor dem OVG Münster am 6. Dezember hatte sich der Richter bemüht zu klären, warum der Zoo dem erstinstanzlichen Verwaltungsgerichtsurteil nach Angaben des WDSF bisher nicht nachgekommen sei.

Dabei wurde im Wortprotokoll des OVG festgehalten, dass der Zoo Daten zur Delfinhaltung, zu deren Veröffentlichung er nach Ansicht des WDSF bereits per Urteil verpflichtet worden war, erst verspätet auf der eigenen Homepage zum Delfinarium veröffentlicht hat, weil die leitende Zoo-Tierärztin sich noch in ihrer Elternzeit befunden hatte und der Zoo nach eigener Aussage keine Zeit gehabt hätte, tagesaktuell Angaben zu veröffentlichen.

Der Zoo Duisburg hatte dem OVG kurz vor dem Erörterungstermin am 6. Dezember mitgeteilt, dass die tierpflegerischen Tagesberichte zur Delfinhaltung vor den Jahren 2016 bereits vollständig "entsorgt" wurden. Die Veröffentlichung der Berichte ab 2016 "sei erst seit drei Wochen gegeben". Dies führte zur Kritik des WDSF und seinem Geschäftsführer Jürgen Ortmüller, der sich auf das rechtskräftige Verwaltungsgerichtsurteil berief, welches den Zoo verpflichtet hatte, auch diese Berichte zur Verfügung zu stellen. Zukünftig wolle der Zoo nun die begehrten Informationen fortlaufend innerhalb von jeweils vier Wochen online stellen, beteuerte die Zoo-Tierärztin bei dem Erörterungstermin.

In dem Beschluss des OVG Münster vom 15.12.2016 heißt es: "Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen." Dementsprechend hat der Zoo die Klage und die Berufung der Tierschutzorganisation verloren. Das WDSF bezeichnete in einer eigenen Pressemitteilung die abgeschlossenen Verfahren für den Tierschutz als erfolgreich und spricht nach den Zoo-Veröffentlichungen von 70 verstorbenen Walen und Delfinen im Zoo Duisburg. Gleichzeitig wurde gefordert, die Delfinhaltung und die nicht nachhaltigen Nachzuchtbemühungen möglichst schnell zu beenden und die vorhandenen Delfine in eine menschenbetreute Meeresbucht zu transferieren.

Der Zoo Duisburg reagierte daraufhin empört in einem Facebook-Posting vom 14.12.2016 (http://ots.de/nxoIF) und schreibt von Falschbehauptungen und Lügen: "Ortmüller erweckte Eindruck, ein Berufungsverfahren gegen den Zoo gewonnen zu haben, was falsch ist."

Der Zoo beruft sich dabei auf das seit zwei Jahren bestehende "Gläserne Delfinarium" im Netz, das allerdings erst zweieinhalb Wochen vor dem Verwaltungsgerichtsurteils nach zwei Jahren Verfahrensdauer online gestellt wurde.

Der WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller zu den Zoo-Vorwürfen: "Wir haben sämtliche Urteile und Beschlüsse gegen den Zoo Duisburg auf unserer Homepage veröffentlicht. Daraus ergibt sich eindeutig, dass wir beide Instanzen gewonnen haben. Dass der Zoo jetzt nachlegt und von Falschbehauptungen und Lügen spricht ist fast kindisch."

WDSF-Homepage mit den veröffentlichten Gerichtsbeschlüssen: https://www.wdsf.eu/delfinarien/delfinarium-duisburg

Quelle: Journal Society GmbH (ots)

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