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CASTOR-GegnerInnen in Potsdam vor Gericht

Archivmeldung vom 29.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ROBIN WOOD
Bild: ROBIN WOOD

Am kommenden Montag werden in Potsdam vier ROBIN WOOD-AktivistInnen wegen einer Kletteraktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben im Jahr 2008 vor Gericht stehen. Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, dafür sollen sie jeweils 500 Euro zahlen. Einer der vier AktivistInnen wird gleichzeitig zusätzlich der Prozess wegen einer weiteren Kletteraktion gegen den Export von Atommüll nach Russland gemacht. Der Prozess zählt zu den ersten CASTOR-Verfahren, die nach Restrukturierung der Bußgeld­behörde in Potsdam stattfinden.

Die vier AktivistInnen protestierten am 6. November 2008 -- frei nach dem Motto: Der CASTOR kommt, wir sind schon da -- mit Bannern auf der Elbe-Seitenkanal-Brücke über der Schienenstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg. Kurz vor dem Start des Atommüll­zuges in Frankreich richtete sich ihr Protest gegen ein atomares Endlager in Gorleben und den Weiterbetrieb von Atomanlagen. Die Polizei sperrte die Schienen­strecke, beendete nach ca. fünf Stunden die Aktion und verhängte Bußgelder wegen des Verstoßes gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Außerdem stellte sie die Personalien der Beteiligten fest und sperrte eine Aktivistin aus der Gruppe für vier Tage unter entwürdigenden Bedin­gungen allein in eine Gewahrsamszelle - vorbeugend und wegen des bloßen Verdachts, sie könne weitere Ordnungswidrigkeiten begehen und den CASTOR-Transport behindern. Dies stellt zusätzlich zum angedrohten Bußgeld eine unverhältnismäßige Abstrafung dar, gegen die die Aktivistin im Dezember 2009 Verfassungsbeschwerde eingereicht hat. Die Beschwerde läuft noch.

„Die Reaktorkatastrophen in Fukushima haben viele Menschen auf die Straße gebracht. Die Regierung hat versucht, sie mit einem Gesetzespaket zum Atomausstieg zu besänftigen. Was beschlossen wurde, ist aber kein Atomausstieg, sondern die Erlaubnis, noch mindestens ein Jahrzehnt lang Atomanlagen zu betreiben“, sagt Frederik, einer der Aktivisten. Seine Mitstreiterin Cécile fährt fort: „Wer es ernst meint mit dem Atomausstieg, muss sowohl die Atommüllproblematik als auch die weiteren Atomanlagen wie die Urananreicherungsanlage in Gronau mit einbeziehen, die unter der rot-grünen Landesregierung sogar noch ausgebaut wird. Wer kein Fukushima abwartet und handelt, bevor es zu spät ist, wird kriminalisiert.“

 

Gerichte in früheren Verfahren, etwa in Hannover und Steinfurt, haben nach ähnlichen Kletteraktionen über der Schiene Beschuldigte frei gesprochen. Die AktivistInnen wollen auch jetzt einen Freispruch erreichen und keinesfalls das überzogene Bußgeld zahlen.

Potsdam wird in Zukunft eine wichtige Rolle in CASTOR-Verfahren spielen. Denn bei Ord­nungswidrigkeitsverfahren richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz der beteiligten Buß­geldbehörde, und das ist bei Aktionen im Schienenbereich die Bundespolizei. Die Behörde wurde zum 1. Januar 2009 umstrukturiert und hat ihren Hauptsitz jetzt in Potsdam. Eine zentrale Bußgeldstelle erlässt die Bescheide. Das führt dazu, dass weit entfernt vom Tatort verhandelt wird. Dadurch werden die Verfahrenskosten in die Höhe getrieben. Das erhöht den Druck auf die Angeschuldigten zu zahlen, anstatt vor Gericht um ihre Rechte zu streiten.

Prozess-Termin: 1. August, 9:00 Uhr, Amtsgericht Potsdam, Saal 21

Quelle: ROBIN WOOD

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