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Stegemann: Regionale Ferkelerzeugung in Deutschland erhalten

Archivmeldung vom 12.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sau in Kastenstand mit Ferkeln in der Intensivtierhaltung, eine legale Art der Tierquälerei.
Sau in Kastenstand mit Ferkeln in der Intensivtierhaltung, eine legale Art der Tierquälerei.

Foto: Maqi
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am heutigen Mittwoch bekannt gegeben, dass Sauenhalter vom 31. August bis zum 14. September 2020 weitere Erstanträge zur Förderung von Isofluran-Narkosegeräten einreichen können.

Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann: "Wir unterstützen unsere Sauenhalter bei der Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration. Denn wir stehen zur regionalen Ferkelerzeugung in Deutschland. Um die Betäubung von Ferkeln mit dem Narkosegas Isofluran flächendeckend zu ermöglichen, bezuschusst der Bund die Anschaffung von entsprechenden Narkosegeräten. Hierbei werden bis zu 60 Prozent der Gerätekosten bzw. bis zu maximal 5.000 Euro je Unternehmen erstattet.

Viele Sauenhalter wollen an dieser Fördermaßnahme des Bundes teilnehmen. Doch nicht allen interessierten Betrieben war es möglich, bis zum Ablauf der ursprünglichen Frist am 30. Juni 2020 einen Antrag einzureichen. Deshalb hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für eine neue Antragsrunde stark gemacht - mit Erfolg. Erstanträge auf Förderung können nun erneut im Zeitraum vom 31. August bis zum 14. September 2020 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Das gibt weiteren investitionsbereiten Ferkelerzeugern die Möglichkeit, an innovativen Verfahren für mehr Tierwohl und Verbraucherakzeptanz teilzunehmen, und die Chance zu einer frühzeitigen Modernisierung zu nutzen."

Hintergrund: Ab 1. Januar 2021 ist die Ferkelkastration in Deutschland nur noch unter Betäubung erlaubt. Mit insgesamt 20 Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Anschaffung von Isofluran-Narkosegeräten. Sobald Ferkelerzeuger den Bewilligungsbescheid von der BLE zur Teilnahme an der Förderung erhalten haben, können sie ein zertifiziertes Isofluran-Narkosegerät kaufen.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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