EU-Parlament: Tierfreundliche Lösung des Streunerproblems in Sicht
Archivmeldung vom 13.10.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNach vier Monaten hat die Schriftliche Erklärung Nr. 26 des Europaparlaments zur Kontrolle der Population von Hunden in Europa die erforderliche Mehrheit erreicht. Damit hat die Mehrzahl der europäischen Abgeordneten das Problem und das Leiden der Straßentiere in Europa offiziell anerkannt. Die Abgeordneten fordern nun Lösungen von der EU-Kommission ein, wie das Kennzeichnen und Registrieren der Tiere.
Die angenommene Schriftliche Erklärung Nr. 26, initiiert am 6. Juni von Daciana Sârbu (Rumänien/S&D), Adina Valean (Rumänien/ALDE), Elisabeth Jeggle (Deutschland/EPP, Romeva i Rueda (Spanien/Greens), und Janusz Wojciechowski (Polen/ECR) ermöglicht es dem Europaparlament, die EU Kommission anzurufen und dazu aufzufordern, die Situation der Hunde in Europa zu verbessern. Dies sollte in der Form geschehen, dass die Belange der Heimtiere in der Tierschutzstrategie zu berücksichtigen sind. Außerdem ist die Kennzeichnung und Registrierung als Verpflichtung der Mitgliedstaaten in das geplante Tiergesundheitsgesetz aufzunehmen.
„Wir haben mit dem heutigen Ergebnis einen großen Schritt getan auf dem Weg zu unserem Ziel verantwortungsbewusster Hundehaltung in Europa”, so Dr. Marlene Wartenberg, Leiterin des Europabüros von VIER PFOTEN in Brüssel. „Wir freuen uns über das gute Ergebnis, das wir nach vier Monaten intensiver Informationsarbeit in Brüssel und Straßburg gemeinsam mit der Eurogroup for Animals und IFAW erreicht haben.”
In Europa ist von einer grob geschätzten Zahl von 120 Millionen Tieren auszugehen. Die auch wissenschaftlich anerkannte einzige wirksame Methode, um die Zahl unerwünschter Heimtiere zu reduzieren, ist eine Gesamtstrategie verantwortlicher Hundehaltung mit unterschiedlichen Maßnahmen, zum Beispiel gezielter Geburtenkontrolle. Die ungehemmte Vermehrung der Tiere und das Fehlen europäischer Standards für den Umgang mit Straßentieren in Europa bedeuten Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier, und nicht zuletzt erhebliches Tierleid.
Die Schriftliche Erklärung stellt die Aufforderung an die EU-Kommission in den Vordergrund, das in Art. 13 Lissabon Vertrag/VAEU verankerte allgemeine Handlungsprinzip, Tiere als „fühlende Lebewesen“ zu werten und entsprechend zu handeln, umzusetzen. Dies ist ebenfalls von den Mitgliedstaaten zu beachten. Als erster Schritt empfiehlt sich die Kennzeichnung und Registrierung für die Rückverfolgbarkeit der Heimtiere. „Nur mit verantwortungsvollen Haltern von Hunden und Katzen können die überzähligen Tiere reduziert und grausame Tötungsaktionen vermieden werden“, so Dr. Wartenberg abschließend.
Quelle: VIER PFOTEN