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Landgericht Köln hat entschieden: Deutsches Tierschutzbüro veröffentlicht kein Videomaterial, das manipuliert ist

Archivmeldung vom 22.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Landwirtschaftsverlag hatte in seiner Publikation "top agrar" dem Deutschen Tierschutzbüro unterstellt, die Tierrechtler hätten auf ihrer Website Videomaterial veröffentlicht, auf dem ein Huhn zu sehen sei, das sich auf der Flucht vor den Herstellern der Aufnahmen mit einem Fuß verfangen hätte. "Damit unterstellt uns der Landwirtschaftsverlag im Grunde, dass wir Bildmaterial manipulieren, indem Aktivisten Tiere in eine missliche Lage bringen und dieses dann filmen", empört sich Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros.

Bereits im September 2016 hatte das Landgericht Köln (AZ LG Köln - 28 O 253/16) wegen der Unterstellung eine einstweilige Verfügung gegen den Landwirtschaftsverlag erlassen und ihm untersagt, diese unwahre Behauptung weiterhin zu verbreiten. Der Verlag legte Widerspruch gegen die Verfügung ein und so kam es vor wenigen Wochen zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht. Dabei machten die Richter deutlich, dass sie bei der Aufrechterhaltung der Verfügung bleiben werden. Nun wurde das Urteil erlassen. Die Verfügung wurde darin bestätigt. Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen das Verbot droht dem Landwirtschaftsverlag (www.topagrar.com) damit noch immer ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 EUR. Ein Ordnungsgeld wurde bereits vor der Bestätigung der Verfügung verhängt, weil der Verlag die Zeitschrift mit der unwahren Behauptung auch noch nach Vollziehung der einstweiligen Verfügung versendet hatte. Dies ist nicht der erste Versuch des Verlags, die Tierrechtler und das Deutsche Tierschutzbüro zu diskreditieren. "Mittlerweile haben die Falschmeldungen, die der Landwirtschaftsverlag über uns verbreitet, ein Ausmaß angenommen, dass wir uns nur noch mit Hilfe des Gerichts wehren können", so Peifer, der kein Verständnis für den Verlag hat.

Das aktuelle Gerichtsurteil ist auch nicht das erste gegen den Landwirtschaftsverlag. Zuvor wurde dem Verlag bereits auch vom Landgericht Köln untersagt, zu behaupten, Vertreter des Deutschen Tierschutzbüros seien dafür bekannt, dass sie regelmäßig in Tierställe einbrächen. Die Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Köln (Az. 15 U 136/15) bestätigt.

Vom Landgericht Münster (Az. 012 O 187/15) wurde dem Verlag im einstweiligen Rechtsschutz untersagt, weiterhin zu verbreiten, dass es das Geschäftsmodell des Vereins sei, Bilder tierschutzwidriger Zustände zu generieren, die er selbst herbeiführe. Das Verbot dieser Äußerung wurde durch das OLG Hamm (Az. I-3 U 106/15) bestätigt und vom Verlag mittlerweile auch anerkannt.

"Anscheinend geht es diesem Verlag nicht um objektiven Journalismus, vielmehr ist er ein Sprachrohr der industriellen Massentierhaltung", so Peifer, der hinter diesen Diskreditierungsversuchen eine klare Taktik vermutet. "Mit unseren Enthüllungen im Bereich der industriellen Massentierhaltung sind wir der Agrarindustrie ein Dorn im Auge, nun versucht man uns wohl mundtot zu machen."

Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. ist ein als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannter Verein, der immer wieder mit Veröffentlichungen von Bild- und Filmmaterial auf die Missstände in der industriellen Massentierhaltung aufmerksam macht.

Quelle: Deutsches Tierschutzbüro e.V. (ots)

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